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Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung sieht sich nicht veranlasst, Aktivitäten der Länder im Bereich des Katastrophenschutzes im Allgemeinen und des Landes Berlin für den Forschungsreaktor BER II im Besonderen zu bewerten. Planung, Vorbereitung und Durchführung von Katastrophenschutzmaßnahmen seien Aufgaben, die in der alleinigen Verantwortung der Bundesländer liegen, schreibt sie in einer Antwort (18/4497) auf eine Kleine Anfrage (18/4284) der Fraktion Die Linke.
Die Bundesregierung verweist auf Informationen des für den Forschungsreaktor BER II zuständigen Landes Berlin, wonach eine Erweiterung der für die Umgebung des BER II bisher vorgesehenen Katastrophenschutz-Planungsgebiete nicht vorgesehen sei, da die Planung bereits in der Vergangenheit konservativ von einem worst-case-Szenario ausgegangen war. Nach Aussage des Landes Berlin würden in der Umgebung des Forschungsreaktors zudem Kaliumjodidtabletten dezentral für die Verteilung vorgehalten. Die Menge sei ausreichend, um alle Betroffenen im Vollkreis zu versorgen.
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