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Berlin: (hib/PK) Die Projektanträge zum Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union sind nach Angaben der Bundesregierung in allen drei Schwerpunkten deutlich überzeichnet. Insgesamt wurde eine Fördersumme in Höhe von rund 75,4 Millionen Euro beantragt, wie die Regierung in ihrer Antwort (18/4540) auf eine Kleine Anfrage (18/4326) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt.
Auf den Schwerpunkt „Asyl“ entfallen demnach rund 33,5 Millionen Euro beantragte Mittel, auf den Schwerpunk „Integration/legale Zuwanderung“ rund 34,5 Millionen Euro und auf den Punkt „Rückkehr“ rund 7,4 Millionen Euro. Die Ausschreibungssummen liegen mit rund 8,3 Millionen Euro (Asyl), rund 8,9 Millionen Euro (Integration) und rund 5,8 Millionen Euro (Rückkehr) jeweils deutlich darunter.
Die Europäische Kommission habe das nationale Förderprogramm Deutschlands am 19. März 2015 genehmigt. Wie die Regierung weiter schreibt, hat nach Einschätzung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bereits eine Reihe von Projekten begonnen. Die Verteilung der Fördermittel auf die drei Schwerpunkte sei festgeschrieben. Eine Umschichtung wegen Überzeichnung sei in den Regularien nicht vorgesehen.
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