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Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (18/4624) vorgelegt. Mit der Anpassung soll eine Regelungslücke geschlossen werden, die durch die Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie aufgetreten sei. Verordnungsermächtigungen, die im Zuge der Gesetzgebung zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie geschaffen wurden, hätten bisher nur teilweise Teile und Erzeugnisse von unter Schutz stehenden Arten einbezogen. In Zukunft sollen Besitz- und Handelsverbote jagdbarer Arten ermöglicht werden.
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