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Berlin: (hib/HLE) Das Verlegen von Höchstspannungsleitungen unter der Erde soll erleichtert werden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (18/4655). Der Entwurf sieht vor, dass zu den bisher vorgesehenen vier Pilotstrecken für eine teilweise Erdverkabelung weitere hinzukommen können. Diese Vorhaben können mit einer Länge von zehn bis 20 Kilometern auch länger sein als die bisher geplanten Projekte, die nur eine Länge von drei bis fünf Kilometern aufweisen. Erdkabel können künftig verlegt werden, wenn eine Freileitung gegen bestimmte Belange des Naturschutzes verstoßen würde oder wenn große Bundeswasserstraßen wie Rhein oder Elbe zu queren sind.
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass aktuelle Netzentwicklungspläne für Strom und Gas nur noch alle zwei Jahre statt bisher jedes Jahr vorgelegt werden müssen. Damit soll den Bürgern und allen weiteren am Netzausbau Beteiligten mehr Zeit für umfassende öffentliche Konsultationen gegeben werden.
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