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Berlin: (hib/HLE) Die Haftung für Bergschäden soll ausgeweitet werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen (18/4714) vor. Damit sollen die Vorschriften zur Haftung für Bergschäden auch für künstlich angelegte Untergrundspeicher gelten. Zudem sollen die Vorschriften auf den Bohrlochbergbau Anwendung finden.
Wie die Bundesregierung schreibt, soll den Betroffenen mit den neuen Vorschriften höhere Rechtssicherheit gegeben und deren Rechtsposition gestärkt werden, so dass ein besserer Interessenausgleich möglich werden soll. „Damit soll auch mehr Akzeptanz für die geregelten risikobehafteten Bergbaubereiche, die zum Beispiel die umstrittene Fracking-Technologie einschließen, erreicht werden.“ Zu den Schadensursachen sollen neben Senkungen auch Hebungen zählen. Gerade beim Bohrlochbergbau seien auch Schäden durch Hebungen möglich.
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