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Berlin: (hib/STO) Die „Rekonstruktion vernichteter V-Mann-Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz im NSU-Komplex“ behandelt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4636) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4318). Wie die Regierung darin schreibt, wurde die Vernichtung von sieben Beschaffungsakten der Abteilung 2 am 11. November 2011 im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am 27. Juni 2012 im Rahmen der Aufarbeitung des NSU-Sachverhalts bekannt. Daraufhin habe die Amtsleitung des BfV eine ihr direkt unterstellte Projektgruppe „Aufklärung Operation Rennsteig“ zur Aufklärung dieses Sachverhaltes eingesetzt.
Noch am 27. Juni 2012 habe der damalige Präsident des BfV, Heinz Fromm, die Prüfung der Möglichkeit einer Wiederherstellung der Akten angeordnet, heißt es in der Vorlage weiter. Einen Tag später sei die Projektgruppe durch das Bundesinnenministerium (BMI) beauftragt worden, „die vernichteten Akten für eine Vorlage beim 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode (NSU-Untersuchungsausschuss) gemäß des Einsetzungsbeschlusses des Untersuchungsausschusses zu rekonstruieren“. Dazu sei insbesondere der im Auswertebereich des BfV für den Untersuchungsauftrag des NSU-Untersuchungsausschusses relevante Aktenbestand zum „Thüringer Heimatschutz“ auf das Vorliegen von Deckblattmeldungen und weiteren Unterlagen aus den vernichteten Beschaffungsakten geprüft worden.
Den Angaben zufolge hat das BMI gegenüber dem NSU-Untersuchungsausschuss wiederholt mündlich und schriftlich zu den Aktenvernichtungen im BfV Stellung genommen, unter anderem auch zum Umfang der rekonstruierten Akten. Insoweit sei ausgeführt worden, dass die Akten „nur teilweise“ rekonstruiert werden konnten und es in den für die Beurteilung „relevanten Teilen“ gelungen sei, die Information zu rekonstruieren.
Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, wurden „die rekonstruierten Aktenteile mit allen noch im Original vorhandenen Forschungs- und Werbungs-Akten der Operation ,Rennsteig‘“ den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses zunächst in noch vorläufiger Fassung am 4. Juli 2012 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss der Rekonstruktion sei allen Mitgliedern des NSU-Untersuchungsausschusses in der Zeit von 24. Juli bis 15. September 2012 „im sogenannten Treptow-Verfahren eine Einsichtnahme in diese ungeschwärzten VM-Akten ermöglicht“ worden.
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