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Berlin: (hib/HLE) Der Deutschen Flugsicherung sind keine Lösungen bekannt, die bezüglich der Errichtung von Windenergieanlagen eine Reduzierung des Schutzbereichs für Flugsicherungsanlagen auf einen Radius von drei oder fünf Kilometern erlauben würden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4675) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4404) mit. Die Abgeordneten hatten im Vorwort zu ihrer Kleinen Anfrage beklagt, dass die Deutsche Flugsicherung regelmäßig im Radius von 15 Kilometern um Flugsicherungsanlagen die Errichtung neuer oder das Repowering alter Windenergieanlagen verhindert würde, wodurch schätzungsweise 4.000 Megawatt Windenergieleistung nicht errichtet werden könnten.
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