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Berlin: (hib/AHE) Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen greift die von der Bundesregierung angekündigte G7-Initiative gegen die Vermüllung der Meere zu kurz. Die Ozeane seien weltweit in einem noch viel größerem Umfang massiv bedroht, „vor allem durch Überfischung und Aquakultur, Verschmutzung mit Plastik, Chemikalien, Radioaktivität, Erhitzung, CO2-Eintrag, Versauerung und den Raubbau an Bodenschätzen“, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (18/4814), der am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenum steht.
Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Grundsätze der neuen Gemeinsamen Fischerei Politik (GFP) „konsequent eingehalten und umgesetzt“ werden und „die jährliche Vergabe von Fangquoten an die einzelnen Fischereiunternehmen an soziale und ökologische Kriterien gebunden“ wird. Die Überkapazitäten der EU-Fangflotte sollen zügig abgebaut und Fischereiunternehmen, die mehrfach oder gravierend gegen Fischereivorschriften verstoßen haben, von der Vergabe von Fangquoten ausgeschlossen werden.
Auf internationale Ebene soll sich die Bundesregierung aus Sicht der Grünen unter anderem dafür stark machen, „dass die Meere jenseits von nationaler Rechtszuständigkeit von der UN als Menschheitserbe anerkannt werden“ und ein „Moratorium für jegliche Art der Ausbeutung von Tiefseeressourcen“ vereinbart wird. Als Ziel markieren die Abgeordneten weiterhin, 30 Prozent der Meeresfläche zu einem „kohärenten und gut gemanagten Schutzgebietsnetzwerk“ zu machen. Zudem fordern sie einen zügigen Abschluss der internationalen Verhandlungen für einen rechtsverbindlichen Vertrag zum Schutz der Meeresbiodiversität auf Hoher See unter dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS).
Auch auf nationaler Ebene sehen die Abgeordneten die Bundesregierung in der Pflicht: So soll mehr für den Erhalt der Artenvielfalt getan werden, etwa durch ein Ende bestimmter Fangmethoden wie der Einsatz von Stell- und Grundschleppnetzen in Nord- und Ostsee und durch die Aufwertung von Maßnahmen zum Schutz des Ökosystems gegenüber wirtschaftlichen Interessen bei Genehmigungsverfahren für Bau und Betrieb von Offshore-Windanlagen, Rohrleitungen und Kabeltrassen. Weitere Forderung zielen auf Maßnahmen gegen die Überdüngung und die Vergiftung der Meere, sowie als Maßnahme gegen die Verschmutzung durch Plastikmüll auf die Einführung einer Umweltabgabe auf Kunstofftragetaschen im Handel, „die auf Basis von fossilen Rohstoffen (zum Beispiel Erdöl), unter natürlichen Bedingungen nicht biologisch abbaubar sind“.
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