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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt eine öffentliche Anhörung zur geplanten Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages durch. Die Anhörung findet am Mittwoch, den 20. Mai, von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt.
Grundlage der öffentlichen Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (18/4649). Im Einzelnen ist vorgesehen, dass der steuerliche Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro) rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro erhöht werden soll. Ab dem 1. Januar 2016 ist eine weitere Anhebung um 180 Euro auf dann 8.652 Euro vorgesehen. Der steuerliche Kinderfreibetrag beträgt aktuell 7.008 Euro (einschließlich Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung) und soll rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro je Kind erhöht werden. Ab 1. Januar 2016 ist eine erneute Anhebung um 96 Euro auf 7.248 Euro vorgesehen. Das Kindergeld beträgt derzeit monatlich 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder. Es soll rückwirkend ab 1. Januar 2015 um vier Euro monatlich je Kind erhöht werden. Ab dem 1. Januar 2016 ist eine Erhöhung um weitere zwei Euro monatlich je Kind vorgesehen. Der aktuell maximal 140 Euro monatlich betragende Kinderzuschlag soll ab 1. Juli 2016 um 20 Euro monatlich steigen.
Als Sachverständige sind geladen: Romy Ahner (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge), Jürgen Brandt (Richter am Bundesfinanzhof und Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages), Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie, Deutscher Familienverband, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Familienbund der Katholiken. Professor Frank Hechtner (Freie Universität Berlin), Professor Moris Lehner (Ludwig-Maximilians-Universität München), Professor Anne Lenze (Hochschule Darmstadt), Uwe Rauhöft (Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine), Johannes Selder (Richter am Bundesfinanzhof), Verband alleinerziehender Mütter und Väter und Professor Joachim Wieland (Universität Speyer).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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