Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > 06
Berlin: (hib/SCR) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Korruption (18/4350) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Am Montag, 8. Juni, werden ab 16 Uhr die Experten zu dem Vorhaben Stellung nehmen, das vor allem der Umsetzung internationaler Übereinkommen dient.
Laut Begründung besteht Umsetzungsbedarf im Hinblick auf das Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption, ein dazugehöriges Zusatzprotokoll sowie den Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor. Vorgesehen ist unter anderem die Ausdehnung des Geltungsbereiches des deutschen Strafrechts. So sollen auch Auslandstaten in Fällen der Vorteilsgewährung an Amtsträger erfasst werden. Zudem sollen einzelne Korruptions- und Bestechlichkeitstatbestände nun auch in den Vortatenkatalog des Geldwäschetatbestands aufgenommen werden. Bestechlichkeitsvorschriften aus dem Nebenstrafrecht, etwa im Gleichstellungsgesetz oder dem Nato-Truppen-Schutzgesetz, sollen darüber hinaus in das Strafgesetzbuch überführt werden.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein