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Berlin: (hib/MIK) Bei jedem Investitionsvorhaben des Bundesverkehrswegeplans ist nachzuweisen, dass eine Alternativprüfung erfolgt ist. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5070) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4985). Diese Alternativen müssten allerdings weitgehend vergleichbar das vorhandene Problem lösen oder mindern und dürften wirtschaftlich nicht wesentlich ungünstiger sein, heißt es weiter. Aufgrund der Vielzahl von Projekten und der vorrangigen Planungskompetenzen der Länder erfolge die Alternativprüfung bereits im Rahmen der Projektanmeldungen durch die Länder, heißt es in der Antwort.
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