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Berlin: (hib/MIK) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (18/4902) ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 29. Juni.
Der Entwurf enthält Vorschläge zum Beispiel zur Schließung von Lücken im Umwandlungssteuergesetz und zur Abschaffung von Funktionsbenennungserfordernissen beim Investitionsabzugsbetrag. Außerdem geht es um die Erweiterung der ertragsteuerlichen Inlandsbegriffe auf alle der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der UN-Seerechtskonvention zustehenden Hoheitsbereiche, die Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften sowie die Ausdehnung der sogenannten Konzernklausel. Ferner sind verschiedene Maßnahmen im Bewertungsrecht geplant.
Als Sachverständige hat der Ausschuss geladen: American Chamber of Commerce in Germany; Jürgen Brandt, BFH-Richter und Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages; Bundessteuerberaterkammer; Bundesverband der Deutschen Industrie; Deutsche Steuer-Gewerkschaft; Deutscher Städtetag; Professor Markus Diller, Universität Passau; Ernst & Young GmbH,; Professor Guido Förster, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf; Professor Frank Hechtner, Freie Universität Berlin; Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland; Uwe Rauhöft, Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine; Verband der Universitätsklinika Deutschlands und den Zentralverband des Deutschen Handwerks.
Die Anhörung beginnt um 14 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101, und soll gegen 16 Uhr enden. Besucher können sich beim Sekretariat des Finanzausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anmelden.
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