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Berlin: (hib/MIK) Rückzahlung von Unternehmenssteuern für die Veranlagungszeiträume 2001 und 2002 sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5195).
Nach den Informationen der Abgeordneten sind verschiedene Kommunen in Deutschland seit Ende März 2015 mit Rückforderungen eines großen Automobilherstellers bezüglich der in den Jahren 2001 und 2002 durch diesen gezahlter Gewerbesteuer konfrontiert. Danach handele es sich um die Städte Mannheim, Sindelfingen, Esslingen, Rastatt und Gaggenau.
Die Rückforderungen gehen auf einen Rechtstreit zu Einsprüchen des besagten Automobilherstellers gegen Gewerbesteuerbescheide in diesen Jahren zurück, schreiben die Abgeordneten. Deshalb soll die Bundesregierung mitteilen, wie viele und welche Fälle ihr bekannt sind, in denen sich Kommunen Gewerbesteuerrückforderungen ausgesetzt sehen und ob sich Auswirkungen auf die gezahlte Körperschaftssteuer ergeben.
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