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Berlin: (hib/JOH) Die meldepflichtige Reaktorabschaltung, die sich am 25. März 2015 im Atomkraftwerk Gundremmingen C ereignet hat, ist erneut Thema einer Kleinen Anfrage (18/5307) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Da die Bundesregierung ihrer Ansicht nach die Kleine Anfrage (18/4742) vom Mai 2015 nicht abschließend beantwortet hat, erkundigt sie sich ein weiteres Mal nach den bisherigen Erkenntnissen über den Vorfall. Unter anderem fragen die Abgeordneten, ob die Anforderung des besonderen Schutzes tatsächlich eingehalten werde, wenn sich die Steuerluftsysteme für BlockB und C in demselben Raum befinden und deshalb ein Innentäter, der sich Zugang zu diesen Räumenverschafft, beide Blöcke gleichzeitig stören könnte.
Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort (18/4888) angegeben, dass es im Rahmen eines Instandhaltungsauftrages für eine Steuerluft-Armatur des Blockes B des Kernkraftwerkes Gundremmingen vor Ort zu einer Verwechslung gekommen sei. Offenbar sei fehlerhaft das Gehäuse der im selben Raum befindlichen Armatur des Blockes C geöffnet worden. Der Ausfall des Steuerluftsystems des Blockes habe daraufhin zur automatischen Reaktorschnellabschaltung geführt.
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