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Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen zu einer EU-Verordnung über ein europäisches Mahnverfahren für geringfügige Forderungen einen erneuten Parlamentsvorbehalt eingelegt. Das geht aus einer Unterrichtung hervor (18/5355). Hintergrund ist, dass der Bundestag in einer Entschließung im Dezember 2014 (18/3427) gefordert hatte, den Anwendungsbereich der künftigen Verordnung auf einen maximalen Streitwert von 4.000 Euro zu begrenzen. Aktuell liegt der Anwendungsbereich bei einem maximalen Streitwert von 2.000 Euro. Schon bei den ersten Arbeitsgruppenbeschlüssen zur Anhebung der Streitwertgrenze im November 2014 hatte die Bundesregierung einen Parlamentsvorbehalt eingelegt.
Die Bundesregierung weist in der Unterrichtung darauf hin, dass die Begrenzung auf 4.000 Euro zwar als Kompromissvorschlag seitens der Ratspräsidentschaft vertreten worden sei, das EU-Parlament hingegen auf eine höhere Streitwertgrenze dränge. In den Trilog-Verhandlungen sei ein Kompromiss erzielt worden, der eine Streitwertgrenze von 5.000 Euro vorsehe. Die Bundesregierung habe daher in Hinblick auf die Entschließung des Bundestages am 24. Juni 2015 erneut einen Vorbehalt in der Ratsarbeitsgruppe eingelegt.
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