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Berlin: (hib/SCR) Der Bundestag wird bezüglich der Verhandlungen um das sogenannte Small-Claims-Verfahren wohl weiter an seiner bisherigen Auffassung zur Höhe der maximalen Streitwertgrenze festhalten. Die Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz brachten am Mittwochmorgen einstimmig einen entsprechenden Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf den Weg. Der Antrag, der noch nicht als Drucksache vorliegt, bekräftigt die bereits im Dezember 2014 vom Bundestag vertretene Auffassung, wonach im Rahmen der Reform des EU-Mahnverfahrens für geringfügige Forderungen die maximale Streitwertgrenze nicht über 4.000 Euro liegen dürfe. Aktuell gilt eine maximale Streitwertgrenze von 2.000 Euro.
Die erneute Entschließung war nötig geworden, da in den Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene derzeit eine maximale Streitwertgrenze von 5.000 Euro als Kompromissvorschlag vorliegt. Die Bundesregierung hatte daraufhin erneut einen Parlamentsvorbehalt eingelegt.
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