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Berlin: (hib/STO) "Staatsschutzdateien von Sicherheitsbehörden des Bundes" heißt der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5490). Wie die Fraktion darin ausführt, hatte im September 2012 der damalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in einem Prüfbericht zur Datei "Politisch motivierte Kriminalität - links-Zentralstelle" (PMK-links Z) zahlreiche Kritikpunkte und Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen aufgeführt. Obwohl der Bericht auf den 13. September 2012 datiert sei, habe das Bundeskriminalamt (BKA) erst "seit 2014" Überprüfungen seiner Staatsschutzdateien vorgenommen. Die Überprüfung von 18 Dateien sei im Mai 2015 noch immer nicht abgeschlossen gewesen.
Weiter schreiben die Abgeordneten, die Bundesregierung habe mitgeteilt, dass der Dateiumfang der PMK-links Z von 3.819 Personen im März 2012 auf nunmehr 331 Personen gesunken ist. Das sei ein Rückgang um mehr als 90 Prozent, "was die Fragesteller als Hinweis interpretieren, dass ein Großteil der Speicherungen ohne Rechtsgrundlage erfolgte".
Wissen will die Fraktion, wie die Bundesregierung erklärt, "dass in der Datei PMK-links Z zahlreiche Personen gespeichert waren, ohne dass eine ausreichende Grundlage für ihre Speicherung bestanden hat". Auch erkundigt sie sich danach, warum das BKA nicht unmittelbar nach Zugang des Berichts des BfDI im September 2012, sondern erst seit 2014 mit der Überprüfung der Staatsschutzdateien begonnen habe. Ferner fragt sie unter anderem, welche Staatsschutzdateien bis jetzt überprüft wurden und welche noch nicht überprüft wurden.
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