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Berlin: (hib/MIK) In Einzelfällen hat sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorbehalten, bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans auch von den Ländern nicht gemeldete Projekte zu bewerten. Dazu gehöre auch die Ortsumgehung Much in Nordrhein-Westfalen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5479) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5288) hervor.
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