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Berlin: (hib/SCR) Die Ermittlungsbehörden haben im Rahmen eines sogenannten Strukturermittlungsverfahrens im Umfeld der rechtsextremistischen Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) bisher 112 Zeugen vernommen. Darunter waren auch drei V-Personen, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beziehungsweise den Landesämter für Verfassungsschutz in Hamburg und Thüringen geführt werden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/5516) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5306) hervor. Zudem wurden drei V-Personenführer des BfV als Zeugen vernommen. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens sei es zudem zu drei Durchsuchungen in Paderborn (25. April 2014), Bielefeld (30. April 2014) und Lübben (5. Februar 2015) gekommen.
Gegen wen konkret ermittelt wird, kann laut Antwort der Bundesregierung nicht dargestellt werden, da es sich um ein Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes gegen Unbekannt handelt. Ermittelt werde unter anderem wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
Die Fragesteller hatten sich auch nach möglichen Ermittlungen gegen Beamte des BfV im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex erkundigt. Laut Auskunft der Bundesregierung gibt es solche Ermittlungen nicht.
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