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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Abkommen vom 19. Oktober 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Förderation St. Kitts und Nevis über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch (18/5576) vorgelegt.
Bei der Aufklärung grenzüberschreitender Sachverhalte können Beteiligte und andere Personen im Ausland nur im Wege zwischenstaatlicher Amts- und Rechtshilfe zur Sachverhaltsaufklärung herangezogen werden, heißt es. Die Möglichkeit Amts- und Rechtshilfe anderer Staaten beanspruchen können, sei um so bedeutender, als grenzüberschreitende Sachverhalte alltäglich geworden seien.
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