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Berlin: (hib/AHE) Nach Erkenntnissen der Bundesregierung sind keine deutschen Steuergelder von einer möglichen Veruntreuung von Mitteln an der Deutschen Schule in Istanbul betroffen. Allerdings fehlen Gelder in Höhe von knapp zwei Millionen Euro, die in Form von Schulgebühren von den Eltern der Schüler gezahlt worden waren, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5540) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5335).
Im Mai 2013 sei nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe der damalige Schulvereinsvorstandsvorsitzende zurückgetreten und ein neuer Vereinsvorstand unverzüglich gewählt worden, heißt es darin weiter. Der Schulverein und das Generalkonsulat hätten in der Türkei Strafanzeige erstattet. Die Ermittlungen der türkischen Behörden seien noch nicht abgeschlossen. Die Deutsche Schule Istanbul genieße nach wie vor einen "exzellenten Ruf" und gehöre zu den besten Privatschulen in der Türkei.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass deutsche Auslandsschulen Schulen seien, die in privater Trägerschaft betrieben und vom Auswärtigen Amt gefördert würden. "Das AA hat mithin keine Kontrollfunktionen hinsichtlich der internen Verwaltung und Verwaltungsabläufe an einer Schule, sondern kontrolliert die vertragsgemäße Verwendung der Fördermittel."
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