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Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, inwiefern und auf welcher rechtlichen Grundlage die Bundesregierung Ausreiseverbote gegen Personen für zulässig hält, die zur Unterstützung humanitärer Projekte oder ziviler Bereiche der Selbstverwaltungskantone nach Rojava/Nordsyrien reisen wollen. Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (18/5663) unter anderem danach, inwiefern die Regierung Ausreiseverbote gegen Personen für zulässig hält, die sich dem bewaffneten Widerstand gegen die Terrororganisation IS in Nordsyrien oder dem Nordirak anschließen wollen.
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