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Berlin: (hib/HLE) Das Bundesfinanzministerium hat die Zustimmung zur Stabilitätshilfe für Griechenland und zur Auszahlung einer ersten Tranche der Finanzhilfe für Griechenland in Höhe von 26 Milliarden Euro beantragt. In einem Antrag der Bundesregierung (18/5780) wird der noch nicht gedeckte Finanzbedarf Griechenlands in der Programmperiode von August 2015 bis August 2018 auf bis zu 86 Milliarden Euro beziffert. "Hiervon werden 54,1 Milliarden Euro für den Schuldendienst, rund sieben Milliarden Euro für den Abbau von Zahlungsrückständen, 7,6 Milliarden Euro zum Aufbau von Reserven und bis zu 25 Milliarden Euro für die Rekapitalisierung von Banken benötigt", schreibt die Regierung. Bedarfsminderungen wie rund zwei Milliarden Euro aus Haushaltsprimärüberschüssen sowie 6,2 Milliarden Euro aus Privatisierungserlösen seien in der Summe bereits berücksichtigt.
Zur Ausgestaltung der Griechenland-Hilfe heißt es, diese werde in Form eines Darlehens gewährt, das bis zu 86 Milliarden Euro betragen könne, "abzüglich einer erwarteten Beteiligung des IWF". Die maximale durchschnittliche Laufzeit der Darlehnstranchen soll 32,5 Jahre betragen. Bis zum 20. August 2018 könne Griechenland Darlehenstranchen beantragen. Gebühren und Zinsen würden sich nach der ESM-Preisgestaltungsrichtlinie richten. Das verbleibende Ausleihvolumen des Europäischen Stabilitätsmechanismus würde dann noch 369 Milliarden Euro betragen.
Die erste Tranche soll nach Angaben der Regierung am 19. August 2015 vom ESM-Direktorium nach Beteiligung der nationalen Parlamente beschlossen werden.Der Auszahlungsbetrag von 26 Milliarden Euro solle aus zwei Sub-Tranchen bestehen: 16 Milliarden sollen insbesondere für die kurzfristig anstehenden Rückzahlungsverpflichtungen Griechenlands gegenüber externen Gläubigern verwendet werden. Zehn Milliarden Euro sind für die Rekapitalisierung und Abwicklung von Banken vorgesehen. "Eine zweite Tranche für Maßnahmen zur Rekapitalisierung oder Abwicklung von Kreditinstituten in Höhe von bis zu 15 Milliarden Euro wird nach der ersten Programmüberprüfung und nicht später als zum 15. November 2015 bereitgestellt, vorausgesetzt, dass der geplante Bankenstresstest abgeschlossen wurde, der festgestellte Rekapitalisierungsbedarf nicht auf anderem Wege gedeckt werden kann und die für den Finanzsektor für den ersten Review vereinbarte Konditionalität umgesetzt ist", erläutert die Bundesregierung.
Der Internationale Währungsfonds wird sich nach Angaben der Regierung nicht an der Auszahlung der ersten Tranche beteiligen. Zur Position des IWF schreibt die Regierung: "Der IWF hat in seiner Erklärung darauf hingewiesen, dass die Schuldentragfähigkeit Griechenlands zurzeit nicht gegeben sei und aus seiner Sicht nur über erhebliche Schuldenerleichterungen hergestellt werde könne." Allerdings habe der IWF die Vereinbarungen mit Griechenland auch als wichtigen Schritt nach vorne bezeichnet und erwarte von der griechischen Seite eine Konkretisierung von Maßnahmen zur Erreichung der mittelfristigen Haushaltsziele sowie konkretere Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens in den Bankensektor. Damit könne es gelingen, "robustes und nachhaltiges Wirtschaftswachstum wiederherzustellen".
"Die Eurogruppe hält die weitere Beteiligung des IWF für unabdingbar und begrüßt die Bereitschaft des IWF, seinem Direktorium eine Fortsetzung der Finanzhilfe zu empfehlen, wenn die volle Ausarbeitung der vom IWF genannten Konditionalität zur Konsolidierung des Staatshaushalts und zur Stabilisierung des Finanzsektors erfolgt ist sowie eine Vereinbarung über mögliche Maßnahmen zur Schuldenerleichterung mit dem Ziel der Verbesserung der Schuldentragfähigkeit erzielt wurde", schreibt die Regierung in dem Antrag.
Zur Entwicklung der griechischen Staatsverschuldung heißt es, die EU-Kommission gehe in einem Basisszenario davon aus, dass die Staatsverschuldung in diesem Jahr 196 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betrage und im nächsten Jahr auf 201 Prozent steigen werde. Bis 2020 werde ein Rückgang auf 175 Prozent und bis 2022 auf 160 Prozent erwartet.
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