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Berlin: (hib/ROL) Der Pakt für Forschung und Innovation (PFI) betrifft nicht nur die vereinbarten jährlichen Aufwüchse sondern die Gesamt-Budgets der Forschungsorganisationen. Entsprechend ist die Frage nach detaillierter Verteilung der Aufwüchse nach Instituten, Budgetarten, Kostenarten, Technologiebereichen und sozioökonomischen Forschungszielen nicht Teil der Monitoring-Berichterstattung, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5761) auf die Kleine Anfrage der Linken (18/5510).
Die Linke hatte in ihrer Kleinen Anfrage um eine Bewertung des PFI gebeten. Im Dezember 2014 hatten sich Bund und Länder zum dritten Mal auf eine Fortschreibung des PFI für den Zeitraum von 2016 bis 2020 geeinigt. In dieser Phase sollen die Wissenschaftsorganisationen laut der Linken einen jährlichen Aufwuchs ihrer Grundfinanzierung von 3 Prozent erhalten. Das entspreche insgesamt einer Summe von 3,9 Milliarden Euro. Getragen werde der Aufwuchs vom Bund.
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass durch das Wissenschaftsfreiheitsgesetz gewährleistet werde, dass größere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der Mittel durch Deckungsfähigkeit zwischen Betriebsansätzen und Investitionsansätzen ermöglicht werden soll. Aufgrund dessen sei es nicht möglich, die jährlichen Budgetänderungen ausschließlich auf den Pakt für Forschung und Innovation zurückzuführen.
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