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Berlin: (hib/PK) Bei der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) ist noch keine Entscheidung gefallen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5704) auf eine Kleine Anfrage (18/5496) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, sei das Thema "Gegenstand noch andauernder Abstimmungen" innerhalb der Regierung.
Dies betreffe insbesondere die Frage, welche rechtlichen Änderungen mit einer solchen Weiterentwicklung verbunden sein könnten. Erst wenn es hier Klarheit gebe, könnten die fachlichen Inhalte der Fördermaßnahmen zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.
Die Abgeordneten wollten wissen, welchen Zeitplan die Bundesregierung für die GAK-Reform vorsieht, wer an dem Prozess beteiligt wird und welche Maßnahmen zur Förderung ländlicher Räume ergriffen werden sollen. Derzeit stehen für die Gemeinschaftsaufgabe 620 Millionen Euro aus Bundesmitteln, 400 Millionen Euro vonseiten der Bundesländer und bis zu 1,2 Milliarden Euro Fördermittel aus Töpfen der Europäischen Union zur Verfügung.
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