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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss wird eine öffentliche Anhörung zur Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie durchführen. Grundlage ist der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf (18/5010, 18/5272) zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in nationales Recht. Damit sollen Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten von Wertpapieren in der EU weiter harmonisiert werden. Wesentliche Änderungen sind die Überarbeitung der Vorgaben zur Umsetzung des Herkunftsstaatsprinzips, die Anpassung der Meldepflichten bei Erwerb beziehungsweise Veräußerung bedeutender Beteiligungen, das Entfallen der Zwischenmitteilungen im Bereich der Regelpublizität und die Neuaufnahme einer Verpflichtung von Unternehmen, die in der mineralgewinnenden Industrie oder in der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig sind sowie die Einführung eines erhöhten Buß- und Ordnungsgeldrahmens für bestimmte Verstöße gegen Transparenzpflichten.
Die Anhörung wird am Montag, den 7. September 1015, um 11.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Anhörungssaal 3.101 beginnen. Sie soll zwei Stunden dauern. Als Sachverständige sind geladen: Rechtsanwalt Michael Brellochs, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesverband Investment und Asset Management, Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Deutscher Anwaltverein, Deutsches Aktieninstitut, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Andreas Hübers (ONE Deutschland), Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, Professor Christoph Seibt, Verband Deutscher Reeder, Verbraucherzentrale Bundesverband und Markus Henn (Weed - Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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