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Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung erachtet eine gesetzliche Regelung für die Nutzung des Kurznachrichtendienstes Twitter durch die Bundespolizei als nicht erforderlich. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5778) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5672) hervor. Wie die Regierung darin ausführt, ist Öffentlichkeitsarbeit - auch via Twitter - Teil der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung und "ohne Zweifel zulässig".
Das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, "dass aus dem Sachzusammenhang mit der Aufgabe eine Ermächtigung für amtliche Öffentlichkeitsarbeit folgt", heißt es in der Antwort weiter. In der Aufgabenzuweisung liege damit grundsätzlich auch eine Ermächtigung zum Informationshandeln. Dabei sei die Polizei nicht auf die Nutzung bestimmter Medien für ihre Öffentlichkeitsarbeit festgelegt. Neben zahlreichen weiteren Vermittlungskanälen wie etwa On- und Offlinemedien könne deshalb auch Twitter als Instrument polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden.
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