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Berlin: (hib/STO) Die Bezahlung der Schleusung von Migranten ist ein Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (18/5747) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5647). Wie die Regierung darin ausführt, erfolgt diese Bezahlung analog der Schleusung selbst in Etappen. Generell lägen die Kosten von Schleusungen je nach Herkunftsland sowie Schleusungsroute und -art im Bereich von drei- bis fünfstelligen Euro-Beträgen.
Der Zeitpunkt der Bezahlung differiere wie auch die Kosten und die Zahlungsart sehr stark, heißt es in der Antwort weiter. Zum Teil werde nach erfolgter Schleusung beziehungsweise nach jeder Schleusungsetappe gezahlt, um sich vor Betrug zu schützen. Zahlungen vor Antritt der Schleusungen seien ebenso üblich. Sollten dem Flüchtling nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, komme es vor, dass die bereits im Ausland befindliche Verwandtschaft für die Schleusung aufkommt. In manchen Fällen arbeiteten die Geschleusten die entstandenen Kosten im Zielland ab.
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