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Berlin: (hib/STO) Seit dem Jahr 2010 sind von deutschen Behörden insgesamt vier Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste geführt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5742) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes in Deutschland" (18/5646) hervor. Danach wurden drei der Verfahren nach Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. In einem Verfahren gegen drei Angeklagte sei im Mai 2015 Anklage zum Oberlandesgericht Koblenz wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben worden.
Wie die Bundesregierung ausführt, hat eine Anklageerhebung dann zu erfolgen, wenn die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten. Dies sei " in dem zum Oberlandesgericht Koblenz angeklagten Verfahren" der Fall gewesen. Andernfalls werde das Verfahren gemäß Paragraf 170 Absatz 2 StPO eingestellt.
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