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Berlin: (hib/STO) Die Drohnenflüge über französischen Atomkraftwerken sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/5795) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5697). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind die Ermittlungen der französischen Behörden zu den Drohnenüberflügen der Atomkraftwerke im Herbst 2014 noch nicht abgeschlossen.
In Frankreich wurden den Angaben zufolge im Zeitraum vom 5. Oktober 2014 bis zum 5. November 2014 mindestens 15 Flüge von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) über französischen Atomkraftwerken (AKW) festgestellt. Betroffen gewesen seien 13 von insgesamt 19 AKWs. Bei den gesichteten UAS solle es sich um Kleinstgeräte gehandelt haben, die von ihrer Bauart wenig geeignet erscheinen, Schäden an Einrichtungen auf einem AKW-Gelände anzurichten.
AKWs dürfen in Frankreich laut Bundesregierung nur in einer Höhe von mindestens 1.000 m überflogen werden. Zudem müssen Flugzeuge sowie alle anderen Flugkörper zu einem AKW einen Abstand von mindestens fünf Kilometern einhalten.
"Die Verursacher dieser Überflüge konnten bislang nicht festgestellt werden", schreibt die Bundesregierung weiter. Die zwischenzeitliche Festnahme von drei Tatverdächtigen in der Nähe des AKW Belleville Sur Loire bei Bourges habe keinen weiteren Aufschluss gegeben. Die Motivlage für die Überflüge sei ungeklärt.
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