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Berlin: (hib/STO) Um den Einsatz der Bundespolizei in Saudi-Arabien geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/5815) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5748). Wie die Bundesregierung darin mit Stand vom August dieses Jahres darlegt, erfolgt eine Wiederaufnahme der Trainings- und Beratungsmaßnahmen mit saudi-arabischen Grenzschutzbehörden voraussichtlich in diesem September.
Im Zeitraum von Mai 2014 bis Juni 2015 habe die Bundespolizei anlassbezogen Trainings-und Beratungsmaßnahmen für den saudi-arabischen Grenzschutz in unterschiedlichen Regionen in den jeweiligen regionalen Trainingszentren durchgeführt, heißt es in der Antwort weiter. Dabei handele es sich um "polizeifachliche Module von einer Zeitdauer von zwei bis zehn Wochen, die ausschließlich in Klassenräumen oder innerhalb der Infrastruktur der jeweiligen Trainingseinrichtungen des saudi-arabischen Grenzschutzes durchgeführt werden".
Adressaten dieser Trainings- und Beratungsmaßnahmen sind den Angaben zufolge "Führungskräfte (Offiziere) des saudi-arabischen Grenzschutzes, die unter anderem im Bereich von polizeilichen Führungs- und Entscheidungsprozessen, Prinzipien der polizeilichen Auftrags- und Befehlsgebung sowie zu polizeilichen Ablauf- und Entscheidungsprozessen in Lagezentralen und Führungs- und Einsatzstellen geschult wurden". Menschenrechte und rechtsstaatliche Grundsätze gehörten ebenfalls zu den Kursinhalten.
Darüber hinaus hat die Bundespolizei Angehörige des saudi-arabischen Grenzschutzes für eine Tätigkeit als Trainer vorbereitet, wie aus der Vorlage ferner hervorgeht. Diese Trainer sollten zukünftig selbstständig die unteren Dienstgrade des saudi-arabischen Grenzschutzes in grenzpolizeilichen Basismaßnahmen schulen.
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