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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat die vierte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (18/5891) vorgelegt. Darin geht es unter anderem um die Umsetzung des neuen Waffenembargos gegen bestimmte Personen angesichts der Lage in Jemen sowie um die Anpassung der Ausnahmevorschriften beim EU-Waffenembargo gegen Libyen und die Zentralafrikanische Republik.
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