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Berlin: (hib/STO) In Deutschland haben Mitte dieses Jahres fast 39.000 asylberechtigte Menschen gelebt. Zum Stichtag 30. Juni 2015 seien im Ausländerzentralregister (AZR) 38.637 Personen mit einer Asylberechtigung erfasst gewesen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5862) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5614). Die drei Hauptherkunftsländer waren demnach die Türkei vor dem Iran und Syrien. Die Zahl der zur Jahresmitte registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 144.933. Hauptherkunftsland war in diesen Fällen Syrien vor dem Irak und dem Iran.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zu dem Stichtag 35.579 Menschen mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes erfasst, die aufgrund bestimmter Abschiebungsverbote erteilt werden. Hauptherkunftsland in diesen Fällen war Afghanistan, gefolgt von Syrien und Kosovo. Eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) hatten zur Jahresmitte laut Vorlage 14.430 Menschen, von denen allein aus Syrien 8.840 kamen.
Die Zahl der zum Stichtag erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 129.258 an. Hauptherkunftsland war der Vorlage zufolge Serbien, gefolgt von Kosovo und Mazedonien.
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