Das Parlament
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Das Parlament
Nr. 15 - 16 / 10.04.2006
wol

Zugang zu Stasi-Akten nicht auf Forschung und Presse begrenzen

StUG-Auskünfte ab Jahresende unzulässig

Sport. Der Zugang zu Stasi-Akten sollte auch nach dem Jahresende 2006 nicht auf Forschung und Presse begrenzt sein. Dafür hat sich Hanna-Renate Laurien (CDU), ehemalige Berliner Schulsenatorin und derzeitiges Mitglied der fünfköpfigen unabhängigen Stasi-Kommission des Deutschen Sportbundes am 5. April im Sportausschuss ausgesprochen. Laurien und Mitglieder der Kommission sowie Marianne Birthler, Leiterin der Stasi-Unterlagenbehörde und Vertreter des Deutschen Sportbundes und Olympischen Komitees sollten Klarheit schaffen, warum es zum "plötzlichen" Stasi-Vorwurf im deutschen Olympiateam kam.

Laurien hatte zunächst ihr vehementes Eintreten für einen Zugang zu Stasi-Unterlagen auch nach dem künftigen Ausgabe- und Verwendungsverbot mit den Erfahrungen der Kommissionsarbeit begründet. Sie sagte, Presseberichte und Recherchen allein nach Aktenlage könnten dazu führen, mit eigentlich minderen Vorwürfen die Existenz von Menschen zu gefährden. Die Kommission habe in allen Fällen mit Beschuldigten und Opfern gesprochen. Nur in bei einem Viertel der 51 Fälle seien ausspionierte Opfern bewusst geschädigt, ihr Schaden billigend in Kauf genommen und oder eine finanzielle Belohnung empfangen worden. Keiner, so Laurien, habe so viele bespitzelt und so viel daran verdient, wie der Eislauftrainer und ehemalige Inoffizielle Mitarbeiter "Torsten", Ingo Steuer, der bei den Olympischen Winterspielen in Turin vom deutschen Team ausgeschlossen worden sei. Wenn in dessen Stasi-Akte neben 48 mündlichen und acht telefonischen Berichten nur zwei handschriftliche Berichte aufgeführt seien, liege das daran, dass ein ganzer Band der "Torsten"-Akten fehle. In den Akten seiner Opfer aber gebe es 31 ausführliche handschriftliche Berichte von "Torsten". Birthler klärte auf, warum die bereits 1992 in den Medien berichtete Stasi-Tätigkeit des früheren Sportlers und heutigen Trainers erst in Turin zu einem "Fall" wurde. Danach gibt es für aktive Sportler grundsätzlich keine rechtliche Grundlage der Olympia-Überprüfung nach dem StUG. Eine Überprüfung sei aber zulässig, wenn Personen eine leitende Funktion in Bundes- und Landesverbänden ausüben. Dabei müsse der Verband, in dem die leitende Funktion ausgeübt wird, eine Überprüfung beantragen, die nur mit Zustimmung der betroffenen Personen möglich sei. Sportvereine seien selbst für die Überprüfung eines Stasi-Verdachts gegen Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder leitende Angestellte zuständig. Hier sei die betroffene Person über das Verfahren lediglich in Kenntnis zu setzen. Der Fall "Torsten" sei erst überprüfbar geworden, als der ehemalige Sportler zum leitenden Trainer geworden sei.

Überprüfungen nur noch 2006 möglich

Zum dem Wunsch nach weiterer Nutzung der Stasi-Unterlagen machte Birthler deutlich, dass die rechtlichen Möglichkeiten der Überprüfung am 28. Dezember 2006 entfallen. Die Frist gelte auch für Mitteilungen in Routinefällen, wenn bei Erfüllung anderer Aufgaben feststellt wird, dass eine Person in einer leitenden Funktion hauptamtlich oder inoffiziell für die Stasi tätig war. Eine breite Zustimmung im Sportausschuss vor dem Hintergrund, den deutschen Sport international auch künftig von Stasi-Verdächtigungen frei zu halten, reiche dabei keinesfalls, bremste Birthler die Erwartungen. Das sei nur durch eine erneute StUG-Novellierung zu erreichen.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.