11.2.2.6 Arbeitsmärkte (Kapitel 4
des Abschlussberichts)
Die FDP
unterstützt ausdrücklich die Darstellung im
Enquete-Abschlussbericht, dass für das außerordentlich
schlechte Abschneiden Deutschlands in der
Beschäftigungspolitik im internationalen Vergleich nicht die
Globalisierung verantwortlich zu machen ist. Vielmehr sind die
Ursachen hierfür auf nationale Umstände
zurückzuführen. Es ist aber zugleich die Frage zu
stellen, warum in den Endbericht der Globalisierungs-Enquete
langatmige Ausführungen zur Arbeitsmarktpolitik aufgenommen
worden sind. Mit Formelkompromissen lässt sich der Gegensatz
zwischen Flexibilisierung und traditionellen, gewerkschaftlich
geprägten Ansätzen zur Abschottung nicht widerspiegeln.
Sinnvoller wäre es gewesen, in den Text nur solche Passagen
aufzunehmen, die einen nachvollziehbaren Bezug zur Globalisierung
aufweisen. Über die Diagnose, dass es auf dem deutschen
Arbeitsmarkt einen erheblichen Strukturwandel gibt, der sich in
struktureller Arbeitslosigkeit äußert, besteht Einigkeit;
nicht aber im Hinblick auf die Ursachen und darauf aufbauend die
Therapie. So fehlt bei der Ursachenaufzählung für die
strukturelle Arbeitslosigkeit das rigide deutsche Arbeitsrecht und
die Rolle der Tarifkartelle. Nicht akzeptabel ist, dass die
Mehrheit in der Enquête von einer ruinösen
Standortkonkurrenz ausgeht, die zur Erosion des Sozialstaates
führt und durch ein internationales Sozialstaatskartell
eingedämmt werden soll. Hingegen steht aus liberaler Sicht in
jedem demokratisch verfassten Staat regelmäßig ein
Bündel aus öffentlichen Abgaben und öffentlichen
Angeboten zur Wahl und sollen die Bürger regelmäßig
selbstverantwortlich über das aus ihrer Sicht gewünschte
Bündel entscheiden können. Die größere
internationale Transparenz erhöht für den Wahlbürger
die Vergleichsmöglichkeiten und kann dazu führen, dass es
der politischen Klasse schwerer fällt, bestimmten
Interessengruppen in einer Volkswirtschaft einseitig Sondervorteile
in sozial verbrämter Form zuzuschanzen. Es bleibt
überdies vollkommen offen, wie die Mehrheit in der Enquete das
institutionelle Gefüge des Sozialstaates unabhängiger von
möglichen
Wanderungen der mobilen Produktionsfaktoren zu machen gedenkt.
Schließlich ist der deutsche Sozialstaat auch weniger durch
die Globalisierung als vielmehr durch das Überborden
kollektiver Sicherungssysteme und des Umlagefinanzierungsprinzips
sowie durch die Überlastung der sozialen Sicherungssysteme mit
den Folgen der deutschen Einheit belastet. Diese Faktoren werden
durch Integration von Volkswirtschaften zwar stärker betont,
sind aber dem Grund nach hausgemacht.
Die
Problemanalyse, die für Deutschland eine relativ hohe
Abgabenbelastung, eine hohe strukturelle Arbeitslosigkeit,
große Unterschiede in den institutionellen Bedingungen
einzelner marktwirtschaftlich verfasster Länder oder die hohe
Anpassungsfähigkeit der Sozialen Marktwirtschaft anspricht,
wird insgesamt geteilt. Inakzeptabel ist dagegen der Ansatz, durch
eine neu konzipierte Politik der Arbeitszeitverkürzung ein
angeblich gegebenes gesamtwirtschaftliches Arbeitsvolumen einfach
umzuverteilen. Ein exogenes, gesamtwirtschaftliches
Arbeitsplatzdefizit existiert nicht so, wie es die Mehrheit in der
Enquete angenommen hat. Unzutreffend ist auch, dass die angeblich
ursprünglich vorhandene soziale Balance zwischen den
Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital durch die Globalisierung der
Kapitalmärkte gestört und jetzt wieder herzustellen sei.
Vielmehr sind veränderte relative Knappheiten zu konstatieren,
die nicht schlicht Arbeit auf der einen Seite und Kapital auf der
anderen Seite betreffen, sondern bei unterschiedlichen
Qualifikationen innerhalb des Arbeitsangebots zu entsprechenden
Verschiebungen führen und auch bestimmte Kapitalbestände
– man denke nur an das schnelle Veralten von Mikroprozessoren
oder auch an Stahlwerke – permanent neu bewerten. Deswegen
ist diese Betrachtung viel zu schlicht.
Es ist auch ein
Missverständnis, eine auf Währungsstabilität
verpflichtete europäische Geldpolitik zum Hemmschuh für
eine erfolgreiche Beschäftigungspolitik zu erklären. Es
entspricht vielmehr liberalem Verständnis, das Vertrauen in
eine stabile Währung als eine Voraussetzung für einen
stetigen Wachstumsprozess anzusehen. Insoweit verstößt
die europäische Geldpolitik keineswegs gegen das
Beschäftigungsziel, wenn sie sich um die Stabilität einer
Währung bemüht.
Ebensowenig
akzeptabel ist es, wenn Bildungs- und Qualifizierungspolitik und
die Schaffung von Niedriglohnarbeitsplätzen in einen gewissen
Gegensatz gerückt werden, wobei ein Niedriglohnsektor als
„Notlösung“ apostrophiert wird. Aus liberaler
Sicht sind beide Wege nebeneinander zu verfolgen. Es kann nicht ein
Weg als der in jeder Hinsicht zu bevorzugende gesehen werden. Auch
hier wird wieder ein gesamtwirtschaftliches Arbeitsplatzdefizit
behauptet, das zwar unter den Bedingungen eines dirigistisch
geregelten Arbeitsmarktes in Deutschland z.Z. de facto besteht,
aber keine naturgesetzliche Gegebenheit ist.
Abzulehnen sind
auch die im Bericht enthaltenen Vorschläge, die Unternehmen zu
Fünfjahres-Weiterbildungsplänen zu verplichten, über
die auch noch regelmäßig berichtet werden
müsste.
Das angeblich gesamtwirtschaftliche
Arbeitsplatzdefizit, das die Mehrheit der Enquete ausmacht, sowie
die völlig unklare „beschäftigungsorientierte
makroökonomische Stabilisierungspolitik“ werden aus
konzeptionellen Gründen abgelehnt. Das
„gesamtwirtschaftliche Arbeitsplatzdefizit“ und die
daraus abgeleitete dirigistische Umverteilung sind falsche und zu
schematische Konzepte. Die Vorschläge der Enquete zur
internationalen Kooperation sind nicht akzeptabel, da sie im Kern
auf ein Ersetzen des nationalen durch ein internationales Kartell
zwischen Staatsbürokratien hinauslaufen. Diese sollen
Mindestsozialleistungsquoten und weitere Sozialstandards
durchsetzen, was einem freiheitlichen Ansatz in der
Wirtschaftspolitik elementar zuwiderläuft. Geradezu absurd ist
in diesem Zusammenhang das „Standortdumping“ als neuer
Begriff, der eine ganz neue Dimension des sozialdemokratischen
Werteimperialismus einführt. Eine kartellierte,
„harmonisierte Wirtschaftspolitik in der EU“ setzt die
liberale Position eine Wahlfreiheit der geeigneten
wirtschaftspolitischen Strategien und das Subsidaritätsprinzip
innerhalb eines gemeinsamen Rahmens entgegen.
Für die gesellschaftliche und
ökonomische Fortentwicklung unseres Staates hat die
Sozialpolitik eine Schlüsselstellung inne: Die Sozialausgaben
machen mehr als ein Drittel des gesamten Bundeshaushalts aus. Die
großen gesetzlich geregelten Sicherungssysteme Renten-,
Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung sind in ihrer
derzeitigen Form nicht zukunftsfähig. Auf dem Arbeitsmarkt ist
das Problem der Arbeitslosigkeit drängender denn je. Die
Gründe hierfür sind vielfältig:
– Auf dem deutschen
Arbeitsmarkt sind insbesondere im Niedriglohnsektor die Löhne
schneller gestiegen als die Produktivität. Steuern und
Sozialabgaben belasten geringe Verdienste so hoch, so dass sich
für bestimmte Lohngruppen die Arbeitsaufnahme nicht mehr
lohnt. Lohnersatzleistungen fallen im internationalen Vergleich
sehr hoch aus und werden vergleichsweise lange gewährleistet.
Die Zahl der Arbeitslosen geht selbst in Boom-Phasen kaum
zurück. Für die Gesellschaft, für den Staat ist ein
solcher Zustand unerträglich. Es ist nicht zu akzeptieren,
dass offiziell über 4 Millionen Menschen, in Wirklichkeit sind
es weit mehr, unter den gegebenen Bedingungen offenbar nicht in der
Lage sind, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie zu
verdienen. Nicht zu akzeptieren ist es aber auch, weil mit jedem
arbeitslosen Menschen kreatives Potenzial und Arbeitskraft brach
liegen.
– Durch längere
durchschnittliche Lebenserwartung und sinkende Geburtenraten steigt
der Anteil der älteren Menschen in der Gesellschaft. Ab dem
Jahr 2030 wird es in Deutschland voraussichtlich genauso viele
Rentner wie Erwerbstätige geben. Dies bedeutet konkret, dass
dann ein Familienvater erst einmal mit Beiträgen und Steuern
einen fremden Rentner ernähren müsste, bevor er sich den
Unterhalt seiner eigenen Kinder leisten könnte.
– Die sozialen Sicherungssysteme basieren
auf der Vorstellung des abhängig beschäftigten
Arbeitnehmers, womöglich lebenslang im selben Unternehmen
angestellt. An seine Stelle tritt aber zunehmend der selbst
ständige und
projektbezogen arbeitende Dienstleister, der den Arbeitsplatz
häufiger wechselt und auch für eine gewisse Zeit ohne
Beschäftigung sein kann – sei es um sich fortzubilden,
sei es um Kinder zu erziehen oder einen neuen Job zu suchen.
Das Volumen der
Schattenwirtschaft in Deutschland steigt von 2001 auf 2002 um rund
6,2 Prozent auf rd. 350Mrd. € (Prof. Schneider; IAW,
Tübingen). Dieses Wachstum der Schattenwirtschaft
übersteigt das prognos tizierte Wachstum des
Bruttoinlandsprodukts von rd. 1Prozent für das Jahr 2002 um
das Sechsfache – während sie in vielen anderen
OECD-Ländern stagniert oder gar rückläufig ist. Der
Anteil der Schwarzarbeit beträgt rd. 17Prozent des
Bruttoinlandsprodukts, also der im Inland erbrachten
wirtschaftlichen Leistung. Zu hohe Steuern und Beiträge
für die sozialen Sicherungssystemen belasten den Faktor Arbeit
und verstärken die Schattenwirtschaft. Bürger und
Wirtschaft sehen offensichtlich das gesamte System der Steuern und
Abgaben als nicht mehr hinnehmbar an. Gleichermaßen gilt dies
für das Ausmaß staatlicher Regulierungen sowie
Fehlanreize bei den steuerfinanzierten Sozialleistungen wie etwa
die Sozialhilfe.
Für die FDP
gibt es auf diese Herausforderungen eine wesentliche Antwort:
Für eine erfolgreiche Sozialpolitik im 21. Jahrhundert
müssen die liberalen Grundwerte Freiheit und Chancengleichheit
an erster Stelle stehen. Der Staat hat die Voraussetzungen zu
schaffen, dass jeder Mensch so weit wie möglich selbst
für sich und seine Angehörigen sorgen kann. Und er muss
all’ diejenigen wirksam unterstützen, die dazu nicht in
der Lage sind. An erster Stelle steht die Eigenverantwortung der
Menschen. Denn mit mehr Gestaltungsfreiheit, mit mehr
Eigenverantwortung steht der Bürger nicht nur finanziell
deutlich besser da als mit kollektiven Transfersystemen.
Eine
durchgreifende Steuerreform muss die Steuertarife weiter deutlich
senken, eine Reform der sozialen Sicherungssysteme die Beitragslast
reduzieren und eine Reform des Arbeitsmarktes und der Tarifordnung
die institutionellen Barrieren abbauen. Nur wenn die Bürger
den nötigen Spielraum haben, können sie ihre
persönlichen Angelegenheiten wieder selbst in die Hand nehmen.
Das gesamte Sozial- und Transfersystem muss transparenter werden.
Die Bürger müssen sehen können, was wofür
ausgegeben und wie es finanziert wird.
Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht
Der deutsche
Arbeitsmarkt leidet vor allem unter strukturellen Defiziten und
seiner inflexiblen Regulierung. Es ist hohe Zeit, das Arbeits- und
Tarifrecht zu ändern: Der gesetzliche Kündigungsschutz
sollte erst in Betrieben ab 20Arbeitnehmer gelten. Arbeitgeber wie
Arbeitnehmer sollen beim Abschlusses eines Arbeitsvertrages selbst
entscheiden können, ob sie entweder Kündigungsschutz im
Sinne des § 1 Kündigungsschutzgesetz oder aber im Fall
arbeitgeberseitiger Kündigung eine festgeschriebene Abfindung
oder eine Qualifizierungsabrede vereinbaren wollen. Gerade eine
Qualifizierungsabrede könnte dem Arbeitnehmer die
Möglichkeit bieten, durch dauernde
Qualifizierungsmaßnahmen seine Fähigkeiten und Kenntnisse
zu mehren. Die durch den rigiden Kündigungsschutz im deutschen
Arbeitsrecht bestehende Einstellungsschwelle muss auch durch
Erleichterungen bei befristeten Arbeitsverträgen gesenkt
werden. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz hat hierbei neue
bürokratische Hürden geschaffen. Es muss eine
Möglichkeit geschaffen werden, alle Befristungen ohne
sachlichen Grund auf vier Jahre (von jetzt zwei) zu
erhöhen.
Die Betriebe in Deutschland benötigen
dringend eine wirklich zukunftsfähige, mittelstandsfreundliche
Reform des Betriebsverfassungsgesetzes. Dazu gehört die
Schwellenwerte so zu gestalten, dass insbesondere die kleinen und
mittleren Betriebe von unnötigen Kosten und
bürokratischen Belastungen freigestellt werden. Die FDP hat
einen umfassenden Antrag vorgelegt, der insbesondere die
Betriebsautonomie stärken und durch Öffnungsklausel in
der Betriebsverfassung ermöglicht, dass jeder Betrieb sich
seine und auf ihn und seine Bedürfnisse zugeschnittene
Betriebsverfassung geben kann.
Die FDP schlägt vor, zur Legalisierung
betrieblicher Bündnisse für Arbeit den Betriebsparteien
die Möglichkeit einzuräumen durch Vereinbarung einer
Arbeitsplatzsicherungsabrede gegen eine Abweichung vom Tarifvertrag
Arbeitsplätze zu erhalten oder neue zu schaffen. Diese
Regelung wird durch eine klarstellende Ergänzung des
tarifvertraglichen Günstigkeitsprinzips erreicht. Die
Arbeitnehmer werden durch die Möglichkeit der Kündigung
einer solchen Sicherungsabrede geschützt. Das deutsche
Tarifrecht ist dringend reformbedürftig. Die FDP schlägt
vor insbesondere durch gesetzliche Öffnungsklauseln in §
77 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz die Verantwortung der
Betriebsparteien auch über die Vereinbarung von Arbeitszeit-
und Löhnen, dort wo es sinnvoll und nötig ist, zu
ermöglichen.
Die FDP schlägt die Abschaffung des
Synchronisationsverbotes und des Verbots befristeter
Leiharbeitsverhältnisse vor. Die Höchstdauer der
zulässigen Arbeitnehmerüberlassung wird auf 36 Monate
verlängert, um z.B. Erziehungsurlaub mit einem
Zeitarbeitnehmer zu überbrücken. Im Mittelstand sollte
Arbeitnehmerüberlassung zur Vermeidung von Kurzarbeit oder
Entlassung ohne die aufwendige Anzeigepflicht bei den
Arbeitsämtern möglich sein.
Die FDP fordert substantielle Reformen im
Niedriglohnsektor, d.h. für geringfügige
Beschäftigungsverhältnisse die Schwelle, von der an die
volle Steuer- und Abgabenpflicht greift, von 325 € auf 630 € (1232 DM) zu
erhöhen und zur Pauschalversteuerung in Höhe des
Eingangssatzes der Einkommensteuer zurückzukehren. Die FDP
will Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt. Daher
plädieren wir für eine wirksame und effiziente
Arbeitsmarktpolitik sowie für eine grundlegend neue
Organisation der Arbeitsmarktpolitik. Alle arbeitsmarktpolitischen
Programme müssen auf Umfang, Wirtschaftlichkeit und Effizienz
überprüft werden. In der Arbeitslosenversicherung muss
wieder ein strenges Versicherungsprinzip zur Geltung kommen;
versicherungsfremde Leistungen müssen ggf. aus dem
Bundeshaushalt finanziert werden. Die aktive Arbeitsmarktpolitik,
etwa Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, muss gestrafft werden. Die
Arbeitsmarktpolitik wird durch eine nachgeordnete Bundesbehörde
durchgeführt, da arbeitsmarktpolitische Maßnahmen als
allgemein sozialpolitische Leistungen ohnehin stärker aus dem
Steuerhaushalt zu vergeben und zu kontrollieren sind. Die
Vermittlung und Beratung von Arbeitsuchenden muss neu organisiert
und soweit wie möglich privatisiert werden. Die
Arbeitsvermittlung muss mittelfristig durch eine
Versicherungsanstalt organisiert werden, die dazu
Vermittlungsgutscheine ausgibt.
Sozialhilfe
Die Sozialhilfe muss so ausgestaltet werden,
dass sie einerseits den tatsächlich Bedürftigen ein Leben
in Würde ermöglicht, andererseits aber zugleich die
Selbständigkeit aller Hilfeempfänger stärkt und den
Leistungsmissbrauch vermeiden hilft. Es darf nicht sein, dass die
subsidiäre Hilfegewährung eine ‘Kultur der
Unselbständigkeit’ hervorbringt. Im derzeitigen
Transfersystem lohnt es sich aber für viele arbeitsfähige
Sozialhilfeempfänger nicht, eine Arbeit anzunehmen, weil der
Verdienst niedriger wäre als die Sozialhilfe. In unseren
Anträgen plädieren wir für eine
beschäftigungsorientierte und aktivierende Sozialpolitik,
für eine Reintegration von Sozialhilfeempfängern in den
Arbeitsmarkt, und für eine sinnvolle Zusammenfassung von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.
In einem ersten Schritt zum Bürgergeld
gleich bekommen erwerbsfähige Personen eine niedrigere
Grundversorgung als heute, erhalten aber Zuschläge, wenn sie
eine Arbeit aufnehmen. Außerdem wird hinzu verdientes
Einkommen weniger stark als bisher auf die Höhe der
Sozialhilfe angerechnet. So können arbeitsfähige
Transferempfänger mit wenigen Stunden Arbeit das heutige
Sicherungsniveau erreichen und mit wachsender Erwerbstätigkeit
sogar übertreffen. Personen, die Erwerbsarbeit nicht leisten
können, erhalten das heutige Niveau garantiert. In der
Sozialhilfe muss wieder das Prinzip von Leistung und Gegenleistung
durchgesetzt werden: Wenn jemand gesund und arbeitsfähig ist
und keine Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen zu
versorgen hat, dann ist es ihm zuzumuten, dass er für das, was
er erhält, auch eine Gegenleistung erbringt. Die beiden
steuerfinanzierten Unterhaltssysteme Arbeitslosenhilfe und
Sozialhilfe sind zusammenführen und den Gemeinden ein faires
Angebot zur besseren Finanzierung der Zusatzlasten zu machen.
Altersversorgung
Eine seriöse Rentenpolitik
ermöglicht den Rentnern eine angemessene Altersvorsorge, ohne
die Arbeitnehmer durch zu hohe Beiträge zu überfordern
oder zukünftigen Generationen einen Schuldenberg zu
hinterlassen. Die Rentenreform 2001 ist mit unzureichender
Generationengerechtigkeit, mangelnder Beitragssatzstabilität,
fehlender Steuerbefreiung aller Vorsorgebeiträge und einer zu
komplizierten Ausgestaltung der Anlagekriterien in der praktischen
Ausgestaltung mißlungen. Die FDP spricht sich dafür aus,
dass als wesentliches Kriterium für die geförderte
Vorsorge eine praktikable Zweckbestimmung für die
Altersvorsorge ausreicht. Es muss ein echter Wettbewerb aller
Anbieter gewährleistet sein, ein vererbbarer Kapitalstock
gebildet werden können und die angebotenen privaten
Altersvorsorgeprodukte bestimmten Mindeststandards genügen.
Der Bürger muss bei der Auszahlung Wahlfreiheit je nach seinen
individuellen Bedürfnissen haben: Er muss entscheiden
können, ob er z. B. eine Verrentung, einen lebenslangen
Auszahlungsplan in abnehmenden oder steigenden Raten wählt
oder sich einen Platz in einem Alten- oder Pflegeheim sichern will.
Auch das Sparen zum Aufbau von Wohneigentum muss als Vorsorgeform
in praktikabler Weise anerkannt werden. Die Beiträge zur
gesetzlichen Rentenversicherung sowie zur privaten Altersvorsorge
müssen auf einem vertretbaren Maß gehalten und der Anteil
der privaten kapitalgedeckten Eigenvorsorge deutlich gestärkt
werden. Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung
müssen sorgfältig überprüft und die
Lebensarbeitszeit muss besser ausgeschöpft werden.
11.2.2.6.1 Offene Fragen
Die Diskussion um die Abgrenzung und die
Zukunft der so genannten „Daseinsvorsorge“ ist nicht
globalisierungsrelevant und im übrigen zum Beispiel auf
europäischer Ebene in den dafür geeigneten politischen
Gremien intensiv geführt.
Es ist nicht zielführend, zu versuchen,
ruinösen Steuerwettbewerb konkret von produktivem
Steuerwettbewerb abzugrenzen. Die Abgrenzung im Detail bleibt dem
politischen Ermessen überlassen.
Welche ergänzenden Themen auf der
internationalen Ebene in der Arbeitsgruppe
„Arbeitsmärkte“ aufgenommen werden sollen, ist
nicht ersichtlich.
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