*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

 zurück weiter  Kapiteldownload  Übersicht 


4.7.2.2    Indirekte Beschäftigungswirkungen

Mittelbare Beschäftigungswirkungen können aus den globalisierungsbedingten Strukturverschiebungen im Steueraufkommen resultieren. So ist empirisch belegbar, dass sich die Steuerbelastungen tendenziell weg von den mobilen Besteuerungsobjekten hin auf sogenannte „immobile Besteuerungsobjekte“ wie „normalverdienende“ Arbeitnehmer, kleine und mittlere Unternehmen und den lokalen Verbrauch verlagern. Dies kann die Beschäftigungssituation in der binnenwirtschaftlichen Produktion erschweren. Die hohe Belastung der Arbeitnehmer mit Lohnsteuer und Sozialabgaben verteuern tendenziell die Arbeitskosten und stärken die Schattenwirtschaft. Dies betrifft auch die Situation der kleinen und mittleren Unternehmen, die nicht die Möglichkeit zur internationalen Steuerarbitrage haben.

Bezüglich der Steuerarbitrage internationalisierter Unternehmen handelt es sich zumeist um reine Buchungsvorgänge, d.h. es werden die realwirtschaftlichen Investitionsströme nicht nennenswert umgelenkt. Somit sind unmittelbare Beschäftigungseffekte nicht zu beobachten. Dennoch ist auch in diesen Fällen von längerfristigen Konsequenzen auf die wirtschaftliche Entwicklung auszugehen. Die wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse werden verfälscht und wertvolle wirtschaftliche Ressourcen wie Investitionen und Arbeitskräfte in falsche Bahnen gelenkt – die Steuertheorie spricht hier von „Zusatzlasten“ (excess burdens) der Besteuerung, also gesellschaftliche Wohlfahrtsverluste durch einen verfehlten Einsatz knapper Ressourcen.

   Ferner führen die oben beschriebenen Entwicklungen der Internationalisierung tendenziell zu einer noch ungleicheren Einkommensverteilung. Dies schwächt die Massenkaufkraft und kann kurz- bis mittelfristig die binnenwirtschaftliche Entwicklung belasten (Bach 2002: 9, 24f.).




 zurück weiter  Top  Übersicht 


Volltextsuche
























Abbildung 4-15