4.7.2.2 Indirekte
Beschäftigungswirkungen
Mittelbare Beschäftigungswirkungen
können aus den globalisierungsbedingten Strukturverschiebungen
im Steueraufkommen resultieren. So ist empirisch belegbar, dass
sich die Steuerbelastungen tendenziell weg von den mobilen
Besteuerungsobjekten hin auf sogenannte „immobile
Besteuerungsobjekte“ wie „normalverdienende“
Arbeitnehmer, kleine und mittlere Unternehmen und den lokalen
Verbrauch verlagern. Dies kann die Beschäftigungssituation in
der binnenwirtschaftlichen Produktion erschweren. Die hohe
Belastung der Arbeitnehmer mit Lohnsteuer und Sozialabgaben
verteuern tendenziell die Arbeitskosten und stärken die
Schattenwirtschaft. Dies betrifft auch die Situation der kleinen
und mittleren Unternehmen, die nicht die Möglichkeit zur
internationalen Steuerarbitrage haben.
Bezüglich der Steuerarbitrage
internationalisierter Unternehmen handelt es sich zumeist um reine
Buchungsvorgänge, d.h. es werden die realwirtschaftlichen
Investitionsströme nicht nennenswert umgelenkt. Somit sind
unmittelbare Beschäftigungseffekte nicht zu beobachten.
Dennoch ist auch in diesen Fällen von längerfristigen
Konsequenzen auf die wirtschaftliche Entwicklung auszugehen. Die
wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse werden verfälscht und
wertvolle wirtschaftliche Ressourcen wie Investitionen und
Arbeitskräfte in falsche Bahnen gelenkt – die
Steuertheorie spricht hier von „Zusatzlasten“ (excess
burdens) der Besteuerung, also gesellschaftliche Wohlfahrtsverluste
durch einen verfehlten Einsatz knapper Ressourcen.
Ferner führen die oben
beschriebenen Entwicklungen der Internationalisierung tendenziell
zu einer noch ungleicheren Einkommensverteilung. Dies schwächt
die Massenkaufkraft und kann kurz- bis mittelfristig die
binnenwirtschaftliche Entwicklung belasten (Bach 2002: 9,
24f.).
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