5.3
Wissensverwertung
Die Informations- und Wissensgesellschaft
basiert auf immateriellen Gütern und Leistungen und daraus
abgeleiteten Produkten. Dies ist der Grund dafür, dass der
modernen und angemessenen Ausgestaltung des gewerblichen
Rechtsschutzes für immaterielle Güter, wie des
Urheberrechts und des Patentrechts, eine Schlüsselrolle bei
der Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft zukommt.
Digitalisierung und Vernetzung der Information und Kommunikation
sowie die zunehmende Bedeutung des Produktionsfaktors Wissen haben
eine kontroverse Debatte über die adäquate Form des
Patent- und Urheberrechts im 21. Jahrhunderts ausgelöst. Die
Globalisierungseffekte bringen eine neue Dimension in die
Auseinandersetzung, weil in transnationalen, globalen digitalen
IuK-Infrastrukturen politische Gestaltungsansätze an Grenzen
stoßen. Diese bestehen sowohl in der enormen und komplexen
informationstechnologischen Entwicklungsdynamik als auch in der
Kollision national unterschiedlicher Rechtsordnungen. In denselben
Diskussionskontext gehört daher ebenfalls die kontroverse
Debatte um die Zukunftsfähigkeit des ‚Urheberrechts nach
Napster’, die so genannten Bio- oder Genpatente oder auch die
Frage der Zwangslizensierungen von pharmazeutischen Stoffpatenten
(z. B. AIDS-Medikamente, Anti-Milzbrand-Mittel) oder
landwirtschaftlichen Saatgutpatenten. Besonders die beiden letzten
Aspekte sind zwischen den Industrieländern und den
Entwicklungsländern äußerst strittig und daher
zunehmend auch ein zentraler Streitpunkt bei der Weiterentwicklung
internationaler Verträge.
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