5.3.1.9
Handlungsempfehlungen
Vor dem komplexen und komplizierten
Hintergrund gruppieren sich die Forderungen und
Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission um einige
Schwerpunktbereiche im Sinne einer Orientierung von Wissen an
Übereinstimmung mit den Menschenrechtsabkommen.
Empfehlung
5-21 Revision des TRIPS-Abkommens
und der EU-Richtlinie27
Das TRIPS-Abkommen sollte hinsichtlich der
aufgeführten Problembereiche Landwirtschaft, Gesundheit,
Biodiversität einer Revision unterzogen werden, um es mit den
Menschenrechts-, Sozial- und Umweltabkommen in Einklang zu bringen.
Die Federführung sollte an die zuständigen
UN-Organisationen übertragen werden. In diesem Sinne sollte
auch die EU-Richtlinie einer Überprüfung unterzogen und
neu verhandelt sowie ihre Umsetzung in nationales Recht solange
ausgesetzt werden.
Empfehlung
5-22 Demokratische Kontrolle des
EPA28
Die Wirkungsweise des Europäischen
Patentamts sollte transparenter gestaltet und seine Arbeit einer
demokratischen Kontrolle unterzogen werden.
Empfehlung
5-23 Koordinationsstelle der
Regierung und parlamentarische Begleitung
Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine
Koordinationsstelle zur Begleitung dieses Prozesses einzurichten.
Der Deutsche Bundestag sollte diesen Prozess ebenfalls durch einen
parlamentarischen Ausschuss begleiten.
Empfehlung
5-24 Ausschluss der Patentierung von
Genen, Lebewesen, Pflanzen und Regelungen zum Schutz der Bio
diversität und der Interessen der
Entwicklungsländer29
Im Rahmen dieser Revision und der
internationalen Verhandlungen wird empfohlen, Lebewesen
(einschließlich Mikroorganismen), Gene und Pflanzen generell
von der Patentierung auszuschließen. Landwirte sollten das
Recht auf Wiederverwendung des Saatguts (Landwirteprivileg)
beibehalten sowie es im nicht-kommerziellen Bereich tauschen und es
weiterentwickeln können (Züchterprivileg). Die Interessen
der Entwicklungsländer, die Leistungen indigener Völker
und der Schutz des traditionellen Wissens sollten in der Umsetzung
der Grundsätze des Abkommens über biologische Vielfalt
gewährleistet werden.
Empfehlenswert ist auch die Vereinbarung einer
Verfahrensregelung zur Sicherung der Versorgung mit
lebensnotwendigen Medikamenten.
Empfehlung
5-25 Transfer patentierter
Umwelttechnologien durch Entwicklungszusammenarbeit
fördern
Es sollte sichergestellt werden, dass die
weltweite Verbreitung von Umwelt- und Ressourcenschutztechnologien
durch das TRIPS-Abkommen nicht erschwert, sondern gefördert
wird. Daher sollte im Rahmen der technischen Zusammenarbeit
verstärkt auf die Schulung von Institutionen und Unternehmen
über das Patent- und Lizenzwesen geachtet werden.
Preissteigerungen für neue Umwelttechnologien infolge der
Umsetzung der TRIPS-Regelungen in Entwicklungsländern sollten
bei der Festlegung von Höhe und Struktur des Budgets für
die Entwicklungszusamamenarbeit berücksichtigt werden.
Außerdem sollte geprüft werden, inwieweit ein Dialog mit
umwelttechnologischen Unternehmen zur Erzielung von
Sonderkonditionen für die ärmsten Entwicklungsländer
– ähnlich wie im Falle von AIDS-Medikamenten –
erforderlich und erfolgversprechend sein
könnte.
Empfehlung
5-26 Restriktive Lizenzpolitik und
Technologietransfer
Im Falle von patentierten Umwelttechnologien
zeigt sich einmal mehr, dass die ökonomische Globalisierung
unter anderem einer Internationalisierung des Wettbewerbsrechts
bedarf, um Nachhaltigkeitserfordernissen gerecht zu werden.
Andernfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verbreitung
umweltentlastender Technologien durch restriktive Lizenzpolitiken
von Unternehmen behindert wird. Entwicklungsländer sollten
daher bei der Einführung von Rechtsvorschriften gegen
wettbewerbswidrige Lizenzierungspraktiken, wenn sie dies
wünschen, unterstützt werden. Auf internationaler
Ebene wird empfohlen, zu
prüfen, inwieweit sich die in Art. 40(3) TRIPS vorgesehenen
Konsultationspflichten erweitern ließen, um das Standortland
von Patentinhabern stärker in die Pflicht zu nehmen, wenn es
um wettbewerbswidrige Lizenzierungspraktiken des Patentinhabers auf
dem Gebiet eines anderen WTO-Mitglieds geht.
Empfehlung
5-27 Anreizfunktion des
Patentwesens für angepasste Umwelt technologien
nutzen
Damit vom Patentwesen Anreize für die
Forschung und Entwicklung von Umwelttechnologien ausgehen, die
speziell auf Entwicklungsländer zugeschnitten sind, muss die
kaufkräftige Nachfrage in diesen Ländern gestärkt
werden. Solange dies nicht gegeben ist, sind zusätzliche
Gelder der Entwicklungszusammenarbeit für die Förderung
solcher Technologien bereit zu stellen. Es wäre auf
internationaler Ebene zu prüfen, inwieweit die Einrichtung
eines speziellen Fonds für den Erwerb von Patenten bzw. von
Lizenzen für umwelttechnologische Erfindungen realisierbar
ist.
27 Vgl. hierzu auch das abweichende Minderheitenvotum
der CDU/ CSU-Fraktion in Kapitel
11.1.7.4.
28 Vgl. hierzu auch das abweichende Minderheitenvotum
der CDU/ CSU-Fraktion in Kapitel
11.1.7.4.
29 Vgl. hierzu auch das abweichende Minderheitenvotum
der CDU/CSU-Fraktion in Kapitel
11.1.7.4.
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