5.3.3.4 Für eine
europäische Lösung
Die Frage der
Patentierbarkeit von Software kann auf europäischer Ebene
durchaus erfolgversprechend gelöst werden. Mit dem
Europäischen Patentübereinkommen und der Möglichkeit
einer entsprechenden EU-Richtlinie zumindest für die
Mitgliedstaaten stehen Instrumente bereit, definierte rechts-,
forschungs- und wirtschaftspolitische Zielvorgaben umzusetzen. Eine
Richtlinie der Europäischen Union zur Frage der
Patentierbarkeit von Softwareprodukten ist daher der richtige
Ansatz. Der vorliegende Entwurf scheint der Enquete-Kommission aber
zahlreiche Fragen offen zu lassen. Insbesondere werden
makroökonomische und wettbewerbspolitische Aspekte nur
unzureichend berücksichtigt. So setzt sie sich nicht mit den
erwartbaren Auswirkungen auf politisch geforderte und auch
geförderte Open-Source-Konzepte auseinander, denen hohe
IT-Sicherheitspotenziale und verbesserte Marktchancen
europäischer Unternehmen gegen die vor allem US-amerikanische
Dominanz im Softwarebereich zugeschrieben werden. Es fehlt auch
jeder Verweis auf die umfangreiche Studie der MPI/ISI für das
BMWi ebenso wie die ausdrückliche Berücksichtigung der
besonderen europäischen Interessen im Softwarebereich, wie
z.B. Verbraucherschutz, Wettbewerbsintensivierung und
Förderung der KMU. Ferner mangelt es an klaren Vorgaben, die
sowohl den Erfindungs charakter patentierbarer
Gegenstände absichern als auch eine ausreichende
Erfindungshöhe gewährleisten können. Im weiteren
Konsultationsprozess sollte darauf hingewirkt werden, dass diese
offenen Punkte geklärt und eine innovative und dynamische
Entwicklung der Softwarebranche sichergestellt wird.
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