*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

 zurück weiter  Kapiteldownload  Übersicht 


5.3.3.4    Für eine europäische Lösung

Die Frage der Patentierbarkeit von Software kann auf europäischer Ebene durchaus erfolgversprechend gelöst werden. Mit dem Europäischen Patentübereinkommen und der Möglichkeit einer entsprechenden EU-Richtlinie zumindest für die Mitgliedstaaten stehen Instrumente bereit, definierte rechts-, forschungs- und wirtschaftspolitische Zielvorgaben umzusetzen. Eine Richtlinie der Europäischen Union zur Frage der Patentierbarkeit von Softwareprodukten ist daher der richtige Ansatz. Der vorliegende Entwurf scheint der Enquete-Kommission aber zahlreiche Fragen offen zu lassen. Insbesondere werden makroökonomische und wettbewerbspolitische Aspekte nur unzureichend berücksichtigt. So setzt sie sich nicht mit den erwartbaren Auswirkungen auf politisch geforderte und auch geförderte Open-Source-Konzepte auseinander, denen hohe IT-Sicherheitspotenziale und verbesserte Marktchancen europäischer Unternehmen gegen die vor allem US-amerikanische Dominanz im Softwarebereich zugeschrieben werden. Es fehlt auch jeder Verweis auf die umfangreiche Studie der MPI/ISI für das BMWi ebenso wie die ausdrückliche Berücksichtigung der besonderen europäischen Interessen im Softwarebereich, wie z.B. Verbraucherschutz, Wettbewerbsintensivierung und Förderung der KMU. Ferner mangelt es an klaren Vorgaben, die sowohl den Erfindungs­ charakter patentierbarer Gegenstände absichern als auch eine ausreichende Erfindungshöhe gewährleisten können. Im weiteren Konsultationsprozess sollte darauf hingewirkt werden, dass diese offenen Punkte geklärt und eine innovative und dynamische Entwicklung der Softwarebranche sichergestellt wird.




 zurück weiter  Top  Übersicht 


Volltextsuche