7.3.4
Handlungsempfehlungen
Empfehlung
7-9 Nationale
Strategie zur biologischen Vielfalt erstellen
Die Bundesregierung sollte eine
Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA)
„Biodiversitätspolitik“ einrichten, deren Aufgabe
die Entwicklung einer nachhaltigen Biodiversitätsstrategie
ist. In die Entwicklung der Strategie sind frühzeitig
Verbände in Form von „Runden Tischen“
einzubeziehen. Zwischenergebnisse der Strategie sollen der
Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr diskutiert werden. Es
müssen sektorale Aktionspläne erstellt und Maßnahmen
zur nachhaltigen Nutzung, insbesondere für den Waldbereich und
die Landwirtschaft festgelegt werden. So könnte u. a. in der
Landwirtschaft der Anbau von alten Landsorten staatlich
unterstützt werden.
Des Weiteren sind nationale und
verbindliche Regeln des Vorteilsausgleiches zu formulieren.
Verstöße gegen die Regeln sind zu ahnden. Die
Bundesregierung sollte deshalb eine Institution gründen
– und z. B. am BMU ansiedeln –, die sich
ausschließlich mit Fragen des Vorteilsausgleiches
beschäftigt. Diese Institution könnte auch
Ansprechpartner für Entwicklungsländer werden und
ähnlich wie der nationale Clearing-House Mechanismus eine
Vorbildfunktion inne haben. Der fällige thematische Bericht
über „Zugang und Vorteilsausgleich“ (Access and
Benefit Sharing) ist umgehend zu erstellen.
In einer nötigen
Überarbeitung des Bundesnaturschutzgesetzes ist die
Bundesregierung aufgefordert, den Anteil der zu schützenden
Fläche auf 15-20 Prozent auszuweiten. Dies entspricht auch den
Verpflichtungen, die Deutschland durch die europäischen
Vereinbarungen eingegangen ist. Die Bundesregierung soll daher die
Bundesländer nachdrücklich auf die europäische
Verpflichtung, ausreichende Gebiete für Natura 2000 zu
benennen, hinweisen.
Empfehlung 7-10
Cartagena-Protokoll ratifizieren
Der Deutsche Bundestag sollte das
Cartagena-Protokoll noch in diesem Jahr ratifizieren.
Empfehlung 7-11
Wälderprotokoll verabschieden
Die Bundesregierung sollte das
Engagement der Biodiversitätskonvention im Bereich Wälder
unterstützen und darauf hinwirken, dass ein
Wälderprotokoll verabschiedet wird und ein weltweites Netzwerk
von Waldschutzgebieten zustande kommt. Der Finanzierungsmechanismus
der CBD ist für diesen Bereich verstärkt zu nutzen und zu
ergänzen.
Empfehlung 7-12
Anreizstrukturen für den Erhalt der biologischen Vielfalt
schaffen
Im Rahmen der Nationalen Strategie
zur biologischen Vielfalt sollte dafür gesorgt werden, dass
alle wesentlichen Handelnden ein ökonomisches Interesse am
Erhalt oder der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt haben.
Zumindest sollen Anreizstrukturen systematisch abgebaut werden, die
die Monostruktur von land- und forstwirtschaftlich genutzten
Flächen begünstigen. Wissenschaftliche Untersuchungen
über indirekte und versteckte Anreize zu Lasten der
Biodiversität – insbesondere in der globalen
Produktions- und Zulieferkette – sind deutlich zu
verstärken.
Empfehlung 7-13
CBD-Verpflichtungen im Nord-Süd Kontext erfüllen
Als Industrieland und
Empfängerstaat hat Deutschland die Verpflichtung, die
Entwicklungsländer bei ihren Anstrengungen zur Implementierung
der CBD zu unterstützen. Die bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit und auch die finanzielle
Unterstützung durch die GEF sind daher auszubauen. Besondere
Unterstützung benötigen hierbei lokale und indigene
Gemeinschaften, die häufig nicht über ihre Rechte im
Rahmen der CBD aufgeklärt sind. Hier ist deshalb
verstärkt Informationsarbeit nötig. Vermehrt sollten
Entwicklungsländerländer beim Aufbau von Regeln des
Vorteilsausgleichs durch Capacity Building unterstützt
werden.
Empfehlung 7-14
Öffentlichkeitsarbeit verbessern und Partizipation der
Zivilgesellschaft verstärken
Das BMU als federführendes
Ministerium in der Biodiversitätspolitik ist aufgefordert, die
relevanten Entscheidungen der Vertragsstaatenkonferenzen ins
Deutsche zu übersetzen und über den
Clearing-House-Mechanismus der interessierten Öffentlichkeit
zur Verfügung zu stellen. Es sollte geprüft werden, wie
die Öffentlichkeit – über die dezentrale
Öffentlichkeitskampagne des BMU im Jahr 2002 hinaus –
langfristig wirkungsvoll informiert und die Sensibilität der
Bevölkerung für das Thema erhöht werden kann.
Projekte, die den Zielen der CBD dienen, sind vermehrt finanziell
zu unterstützen und ausgewählte Projekte der
Öffentlichkeit vorzustellen. Darüber hinaus sind
zivilgesellschaftliche Kräfte frühzeitig in die Umsetzung
der Beschlüsse der CBD bzw. der Vertragsstaaten
konferenzen einzubinden. Hierzu sollten regelmäßige
Konsultationen von Ministerien mit Vertreterinnen und Vertretern
von Nichtregierungsorganisationen (bzw. Verbänden)
stattfinden. Im Rahmen solcher Treffen sollten auch Berichte der
Bundesregierung an die COP gemeinsam diskutiert werden. Auch in den
Entwicklungsländern sind zivilgesellschaftliche Akteure
stärker in die politischen Prozesse einzubeziehen und
innerhalb der Entwicklungszusammenarbeit zu
unterstützen.
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