*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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7.3.4       Handlungsempfehlungen

Empfehlung 7-9         Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt erstellen

Die Bundesregierung sollte eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) „Biodiversitätspolitik“ einrichten, deren Aufgabe die Entwicklung einer nachhaltigen Biodiversitätsstrategie ist. In die Entwicklung der Strategie sind frühzeitig Verbände in Form von „Runden Tischen“ einzubeziehen. Zwischenergebnisse der Strategie sollen der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr diskutiert werden. Es müssen sektorale Aktionspläne erstellt und Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung, insbesondere für den Waldbereich und die Landwirtschaft festgelegt werden. So könnte u. a. in der Landwirtschaft der Anbau von alten Landsorten staatlich unterstützt werden.

Des Weiteren sind nationale und verbindliche Regeln des Vorteilsausgleiches zu formulieren. Verstöße gegen die Regeln sind zu ahnden. Die Bundesregierung sollte deshalb eine Institution gründen – und z. B. am BMU ansiedeln –, die sich ausschließlich mit Fragen des Vorteilsausgleiches beschäftigt. Diese Institution könnte auch Ansprechpartner für Entwicklungsländer werden und ähnlich wie der nationale Clearing-House Mechanismus eine Vorbildfunktion inne haben. Der fällige thematische Bericht über „Zugang und Vorteilsausgleich“ (Access and Benefit Sharing) ist umgehend zu erstellen.

In einer nötigen Überarbeitung des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Bundesregierung aufgefordert, den Anteil der zu schützenden Fläche auf 15-20 Prozent auszuweiten. Dies entspricht auch den Verpflichtungen, die Deutschland durch die europäischen Vereinbarungen eingegangen ist. Die Bundesregierung soll daher die Bundesländer nachdrücklich auf die europäische Verpflichtung, ausreichende Gebiete für Natura 2000 zu benennen, hinweisen.

   Empfehlung 7-10       Cartagena-Protokoll ratifizieren

Der Deutsche Bundestag sollte das Cartagena-Protokoll  noch in diesem Jahr ratifizieren.

Empfehlung 7-11       Wälderprotokoll verabschieden

Die Bundesregierung sollte das Engagement der Biodiversitätskonvention im Bereich Wälder unterstützen und darauf hinwirken, dass ein Wälderprotokoll verabschiedet wird und ein weltweites Netzwerk von Waldschutzgebieten zustande kommt. Der Finanzierungsmechanismus der CBD ist für diesen Bereich verstärkt zu nutzen und zu ergänzen.

Empfehlung 7-12       Anreizstrukturen für den Erhalt der biologischen Vielfalt schaffen

Im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt sollte dafür gesorgt werden, dass alle wesentlichen Handelnden ein ökonomisches Interesse am Erhalt oder der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt haben. Zumindest sollen Anreizstrukturen systematisch abgebaut werden, die die Monostruktur von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen begünstigen. Wissenschaftliche Untersuchungen über indirekte und versteckte Anreize zu Lasten der Biodiversität – insbesondere in der globalen Produktions- und Zulieferkette – sind deutlich zu verstärken.

Empfehlung 7-13       CBD-Verpflichtungen im Nord-Süd Kontext erfüllen

Als Industrieland und Empfängerstaat hat Deutschland die Verpflichtung, die Entwicklungsländer bei ihren Anstrengungen zur Implementierung der CBD zu unterstützen. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit und auch die finanzielle Unterstützung durch die GEF sind daher auszubauen. Besondere Unterstützung benötigen hierbei lokale und indigene Gemeinschaften, die häufig nicht über ihre Rechte im Rahmen der CBD aufgeklärt sind. Hier ist deshalb verstärkt Informationsarbeit nötig. Vermehrt sollten Entwicklungsländerländer beim Aufbau von Regeln des Vorteilsausgleichs durch Capacity Building unterstützt werden.

Empfehlung 7-14       Öffentlichkeitsarbeit verbessern und Partizipation der Zivilgesellschaft verstärken

Das BMU als federführendes Ministerium in der Biodiversitätspolitik ist aufgefordert, die relevanten Entscheidungen der Vertragsstaatenkonferenzen ins Deutsche zu übersetzen und über den Clearing-House-Mechanismus der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Es sollte geprüft werden, wie die Öffentlichkeit – über die dezentrale Öffentlichkeitskampagne des BMU im Jahr 2002 hinaus – langfristig wirkungsvoll informiert und die Sensibilität der Bevölkerung für das Thema erhöht werden kann. Projekte, die den Zielen der CBD dienen, sind vermehrt finanziell zu unterstützen und ausgewählte Projekte der Öffentlichkeit vorzustellen. Darüber hinaus sind zivilgesellschaftliche Kräfte frühzeitig in die Umsetzung der Beschlüsse der CBD bzw. der Vertragsstaaten­ konferenzen einzubinden. Hierzu sollten regelmäßige Konsultationen von Ministerien mit Vertreterinnen und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen (bzw. Verbänden) stattfinden. Im Rahmen solcher Treffen sollten auch Berichte der Bundesregierung an die COP gemeinsam diskutiert werden. Auch in den Entwicklungsländern sind zivilgesellschaftliche Akteure stärker in die politischen Prozesse einzubeziehen und innerhalb der Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen.




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