7.5.3.2 Privatisierung und
Liberalisierung in Entwicklungs- und Schwellenländern
Reform des Öffentlichen
Sektors
Im Bereich staatlicher und kommunaler
Wasserversorgung gibt es einen erheblichen Reformbedarf,
insbesondere auch in Entwicklungsländern, wenn die Ziel einer
besseren Ver- und Entsorgung bis 2015 erreicht werden sollen. Wenn
wie im Nahen Osten bis zu 70 Prozent der Verluste dadurch
entstehen, dass Wasserrechnungen nicht bezahlt werden und zwar
aufgrund von Beziehungsnetzen, die zu Regierungen bestehen
(Neubert, Wortprotokoll der 22. Sitzung der Enquete-Kommission
„Globalisierung der Weltwirtschaft“ vom 18. Juni 2001:
89) oder wenn in Armenvierteln das Wasser teuer von Tankwagen
gekauft werden muss, während an Wasserleitungen
angeschlossene, reiche Bevölkerungsschichten Bruchteile
solcher Preise für ihr Wasser bezahlen, ist der Reformbedarf
offensichtlich. Er reicht vom Aufbau oft fehlender
Regulierungsbehörden über den Abbau von Korruption und
Misswirtschaft hin zur betrieblichen und technischen
Effizienzsteigerung. Dazu gehören technische Maßnahmen
wie der Einbau von Wasserzählern und die Reduzierung von
Wasserverlusten ebenso wie die Verbesserung des
Rechnungswesens.
Notwendig ist darüber hinaus oft eine
aktive Dezentralisierung der Wasserversorgung. Eine
öffentliche Wasserversorgung ist nicht mit einer
zentralstaatlichen gleichzusetzen, im Gegenteil ist eine
dezentrale, den örtlichen Gegebenheiten angepasste
Wasserversorgung, die sich auch an den Bedürfnissen der
ländlichen Bevölkerung orientiert, sinnvoll. Es muss hier
immer die Frage nach dem Zusatznutzen gestellt werden, der sich
dadurch ergäbe, Reformen mit Privatisierungen zu verbinden,
anstatt sie im öffentlichen Bereich
durchzuführen.87
Dabei müssen auch die Kosten betrachtet werden, die durch den
zusätzlichen Regulierungsaufwand in den öffentlichen
Verwaltungen entstehen.
Es gibt eine
Vielzahl von erfolgreichen Beispielen von Reformen und
Umstrukturierungen der öffentlichen Versorgungsunternehmen
(Public Sector Water Undertakings – PWU), vielfach unter
aktiver Beteiligung der Beschäftigten, bzw. ihrer
gewerkschaftlichen Vertreter, sowie der Gemeinderäte und
Dorfkomitees. Bekannte Beispiele sind z.B. zu finden in Kapstadt,
wo durch Managementverbesserung und Einbau von Wasserzählern
Effizienzsteigerungen erzielt und Privatisierungsbestrebungen
aufgegeben wurden, oder in Tegucigalpa/Honduras, wo u. a. durch
Dezentralisierung und verbessertem Gebühreneinzug die
Wasserverluste verringert, die Versorgung verbessert und sowohl die
Betriebskosten, als auch das Defizit reduziert werden konnte
(Bayliss und Hall: 2000, Hall 2001: 18, PSI Briefing 2000, Hoering
2001: 30).88 In
Tegucigalpa wurden dabei im geringen Umfang auch Aufträge an
private Unternehmen vergeben. Die Mehrheit der Bevölkerung
erhält heute rund um die Uhr Wasser aus der Leitung. In beiden
Fällen wurden die Gewerkschaften aktiv an dem Reformprozess
beteiligt. Besonders in ländlichen Gebieten wurden sehr gute
Erfahrungen mit der Beteiligung von kommunalen Vertreterinnen und
Vertretern sowie Dorfkomitees erzielt, wie z. B. in
Südafrika.
Der
öffentliche Sektor verfügt über einige Vorteile
gegenüber dem privaten. So ist nicht Gewinnmaximierung sondern
mindestens theoretisch Kosteneinsparung eine wesentliche
Triebfeder, d. h. es kann nach kleinen, dezentralen und angepassten
Lösungen gesucht und leichter ein umfassendes Wassermanagement
durchgeführt werden. Auch die Frage von Transparenz und
Kontrolle ist im öffentlichen Bereich leichter
durchzusetzen.89
Eine Möglichkeit, bestehende
Managementdefizite vor Ort zu beseitigen ohne die Kontrolle an
Privatunternehmen abzutreten, sind Partnerschaften zwischen
etablierten und erfolgreichen öffentlichen Wasserversorgern
mit solchen mit Reformbedarf. Diese auch als „Twinning“
bezeichneten Partnerschaften in Transformations- und
Entwicklungsländern wurden insbesondere in den baltischen
Ländern erfolgreich praktiziert.90 Sie sind häufig Teil von
Gesamtfinanzierungspaketen (Hall 2001: 4, 27).91
Für eine
Reform des öffentlichen Wasser- und Abwassersektors sind
ähnliche Voraussetzungen und Maßnahmen notwendig. Hoering
(2001: 31) nennt den Rückzug des Staates aus der direkten
Kontrolle, eine Restrukturierung, um die Wirtschaftlichkeit zu
verbessern, Regulierungsinstanzen, eine öffentliche Kontrolle
und Capacity Building. Ehe eine Privatisierung in diesem Sektor
empfohlen wird, sollte daher die Restrukturierung des
öffentlichen Sektors (Gesamtmanagement, kostengünstige
Lösun- gen, Transparenz und öffentliche Kontrolle)
geprüft und eine offensichtlich ausstehende Bestandsaufnahme
bisheriger Privatisierungserfahrungen durchgeführt wer- den.
„Das neue südafrikanische Wassergesetz schreibt daher
auch vor, dass eine Privatisierung erst dann erfolgen darf, wenn
alle bekannten öffentlichen Versorger sich als unwillig oder
unfähig erweisen, die anstehenden Aufgaben zu
erfüllen“ (Hoering 2001: 31, Bayliss und Hall 2000).
Probleme
und Chancen der Privatisierung und Liberalisierung
Bei der
Erschließung des Wassermarktes in den Entwicklungsländern
werden interessierte Unternehmen in ihren Stammländern ebenso wie von der Politik des
Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank
unterstützt. Während der IWF im Rahmen von
Strukturanpassungsprogrammen einen Abbau von Subventionen und die
Privatisierung staatlicher Unternehmen als Beitrag zur
gesamtwirtschaftlichen Stabilisierung fordert, setzt die Weltbank
die Restrukturierung in Sektorpolitiken und Projekten finanziell,
verwaltungsmäßig und technisch um.92 Auch diverse PPP-Projekte in der
bilateralen und internationalen Entwicklungspolitik führen zu
Reformen aber auch zum Aufbrechen bisher unwirtschaftlicher
öffentlicher Strukturen.
Auf Seiten der
Entwicklungsländer stößt diese Strategie in der
Regel auf hochverschuldete öffentliche Haushalte –
sowohl national als auch kommunal. Die Regierungen sind auf
internationale Kredite zwingend angewiesen. Sie bzw. die Kommunen
versuchen, über die Privatisierung des Wassersektors ihr
allgemeines Haushaltsdefizit zu mindern, wie viele Kommunen in
Deutschland auch. Das Machtgefälle zwischen transnationalen
Unternehmen, IWF und Weltbank auf der einen und den Regierungen
bzw. den Kommunen der Entwicklungsländer auf der anderen Seite
ist jedoch ungleich größer als zwischen Unternehmen und
der öffentlichen Hand in einem Industrieland wie Deutschland.
Dennoch hat die Bundesregierung bereits 1996 einen Leitfaden
für die Kommunen herauszugeben, der u. a. Hilfestellung bei
den Verhandlungen mit Unternehmen leisten soll (BMU 1996).93
Um die
Vertragsgestaltung zwischen Kommunen bzw. staatlichen Stellen in
Entwicklungsländern und Unternehmen in den Geberländern
zu erleichtern sowie Hilfestellung in diesem Gebiet anzubieten,
wurde 1999 die Public-Private Infrastructure Advisory Facility
(PPIAF) gegründet.94
Sie finanziert Beratung und andere Aktivitäten unter anderem
auf folgenden Gebieten:
– Capacity-Building auf Regierungsseite in
Fragen der Ausgestaltung sowie der Ausführung privater
Projekte in Bereichen der Infrastruktur und der Regulierung
privater Serviceunternehmen,
– Entwicklung von Rahmenbedingungen
für Infrastrukturentwicklungsstrategien, damit aus dem
Potenzial der Einbeziehung privater Unternehmen Vorteile gezogen
werden können sowie
– Herstellung von
Konsens hinsichtlich institutioneller Reformen und geeigneter
Regulierungen.
Unternehmen sind
– unabhängig von einzelnen Unternehmensphilosophien
– keine Entwicklungshilfe-Institutionen. Kein Unternehmen
kann auf längere Zeit einen defizitären Bereich
subventionieren, außer es findet eine konzerninterne
Quersubventionierung aus marktstrategischen Gründen statt. Die
getätigten Investitionen müssen sich in absehbarer Zeit
refinanzieren, entweder über die Preise, die die Verbraucher
zu zahlen haben, oder über einen Ausgleich aus
Staatshaushalten. So ist zu erwarten, dass sich die Wasserkonzerne
im Wesentlichen auf diejenigen Bereiche der Wasserver- und
Abwasserentsorgung konzentrieren wollen, die die höchste
Gewinnerwartung mit sich bringen. Im Gegensatz zu den staatlichen
Stellen ist die Sicherstellung der Grundversorgung mit Wasser nicht
Aufgabe der Unternehmen. Sie können in einer Marktwirtschaft
nicht auf Tätigkeiten in unprofitablen Bereichen verpflichtet
werden. Im Falle der „Rosinenpickerei“ entgehen der
öffentlichen Hand damit aber die Einnahmen, die sie dringend
für die Ausgaben in den weniger rentablen Bereichen
benötigt. Das heißt, das staatliche Defizit würde
– wenn kein Ausgleich etwa durch Steuereinnahmen geschaffen
wird – mittelfristig größer statt kleiner oder
notwendige Ausgaben können nicht mehr getätigt
werden.
Viele der
Privatisierungsprojekte werden erst durch Kredite von regionalen
Entwicklungsbanken, aus nationalen Programmen (z.B. KfW) bzw. durch
die Weltbank ermöglicht. Es stellt sich die Frage, wieso diese
Kredite nicht in den öffentlichen Sektor fließen, in dem
etwaige Gewinne die Defizite (z.B. aus dem Ressourcenmanagement)
abdecken können. Hier sind wirksame staatliche Vorgaben (siehe
oben genannte Checklisten) erforderlich.
Schließlich
ist es die Aufgabe der Entwicklungsfinanzierung, nachhaltige,
angepasste, eigenständige Entwicklung in den armen
Ländern zu finanzieren. In der Abschlusserklärung der
„International Conference on Freshwater“ im Dezember
2001 in Bonn heißt es in diesem Zusammenhang: „Die
Entwicklungshilfe sollte die nationalen
Finanzierungsmöglichkeiten ergänzen und die Rolle eines
Katalysators übernehmen, um beim Ausbau von Kapazitäten
zu helfen und die örtlichen und regionalen Institutionen dabei
zu unterstützen, ihre eigenen Lösungen und Modelle zu
definieren und ein günstiges Umfeld für potenzielle
Investoren zu schaffen. Die Beteiligung des privaten Sektors sollte
den Entwicklungsländern nicht als Vorbedingung für die
Finanzierung auferlegt werden“ (BMU und BMZ 2001a: 14).
Die Erfahrungen
mit privater Beteiligung in der Trinkwasserversorgung und
Abwasserentsorgung sind sehr unterschiedlich. In England sind die
Tarife seit der Privatisierung 1989 stark angehoben worden, und die
Gewinne der Wasserunternehmen so sehr gestiegen, dass sogar 1997
eine Sondersteuer auf „übermäßige
Gewinne“ der privatisierten Wasserwirtschaft eingeführt
wurde (Petrella 2000: 99). Die Leistungsstandards haben sich in
diesem Zeitraum im Allgemeinen verbessert, nicht zuletzt aufgrund
der EG-Trinkwasserrichtlinie und unter dem Druck einer durch die
Privatisierungsdebatte anspruchsvoller gewordenen
Öffentlichkeit (Schiffler 2001: 7, UBA 2001b: 83). Es wird
jedoch auch berichtet, dass es immer noch erhebliche Probleme
insbesondere mit den Parametern Nitrat, Blei, Eisen, PAK und
Pestizide gibt, die unter anderem auf die mangelhafte Leitungspflege aber auch auf die
Qualität der Rohwasserressourcen zurückzuführen sind
(Lobina und Hall 2001, UBA 2001b: 82f.). „In der
Elfenbeinküste sind die Tarife höher als in den
Nachbarländern, aber die Leistungsqualität ist besser. In
Buenos Aires konnten nach Vergabe einer Konzession im Jahr 1993 die
Tarife wieder gesenkt werden, mussten nach einiger Zeit aber wieder
angehoben werden“ (Schiffler 2001: 7). Besonders negative
Erfahrungen wurden in Cochabamba in Bolivien gemacht, wo ein
Vertrag mit einem privaten Betreiber geschlossen wurde, ohne dass
die Öffentlichkeit über die Ziele des Vertrags informiert
wurde, während gleichzeitig massive Tariferhöhungen
angekündigt wurden. Nach heftigen Protesten und Unruhen und
sogar Todesfällen am Rande von Demonstrationen musste der
Vertrag wieder aufgelöst werden, noch bevor der Betreiber
seine Tätigkeit aufnehmen konnte (Schiffler 2001: 7).
Solche
Extremfälle sind zum Glück nicht die Regel, aber
schlechtes privates Management oder Probleme bei der
Armutsorientierung sind keine Seltenheit. In Puerto Rico scheiterte
ein privates Engagement des weltweit größten
Wasserversorgungsunternehmens, Vivendi, auf der ganzer
Linie95, so dass die
staatliche Entwicklungsbank96 mehrmals gezwungen war einen
Überbrückungskredit zur Verfügung zu stellen (Hall
2001: 10). Das Kommunalparlament von Budapest hat 1999 einen
Finanzplan des lokalen Wasserversorgers Suez-Lyonnaise
zurückgewiesen, der elf Millionen Euro Verlust und einen
5-prozentigen Rückgang der Einnahmen für dieses Jahr
vorsah, aber gleichzeitig über eine Million Euro Prämien
für die Manager beinhaltete (Hall 2001: 10).97
Derartigen
Problemen muss durch eine geeignete Vertragsgestaltung
entgegengewirkt werden. Ziele und Konditionen privater
Betreiberverträge sollten transparent und der
Öffentlichkeit zugänglich sein (siehe JSA-Richtlinien auf
Seite 368). Sie sollten Indikatoren als Erfolgsmaßstab sowie
Sanktionen und Schlichtungsmechanismen für den Fall eines
Vertragsbruchs enthalten und Anreize bieten, um die vertraglichen
Ziele zu verwirklichen. Auf diese Weise lassen sich auch Regelungen
zur Beendigung von unbefriedigenden Konzessionen finden.
Recht gute wenn
auch noch begrenzte Erfahrungen sind mit Management-Verträgen
und der Vergabe von Konzessionen im Nahen Osten gemacht worden. Der
erste Ma nagement-Vertrag im Wassersektor wurde 1996 für
den gesamten Gazastreifen unterzeichnet. Die von Kritikern der
Wasserprivatisierung im Allgemeinen angeführten und
befürchteten negativen Auswirkungen sind ausgeblieben: Es hat
keine Tariferhöhungen, keine Wasserabschaltungen und keine
Entlassungen gegeben. „Der Management-Vertrag hat im
Gegenteil dazu geführt, dass trotz wachsender Bevölkerung
und knapper Ressourcen die den Haushalten zur Verfügung
gestellte Menge gestiegen ist und die Trinkwasserqualität sich
leicht verbessert hat“ (Schiffler 2001: 10). Auch
anderenorts, zum Beispiel in Amman, Jordanien, Casablanca, Marokko,
werden die meisten vertraglich festgesetzten Ziele erreicht oder
sogar übertroffen. Hier zahlt sich gegebenenfalls aus, dass
durch die Einbeziehung der (ausländischen) Privatwirtschaft
die Verwicklung in die lokalen Machtstrukturen geringer ist und die
Leistungsziele für Wasserversorger genau definiert wurden.
„Angesichts der allgemein geringen Transparenz
öffentlicher Entscheidungen und der geringen
Rechenschaftspflichtigkeit der Entscheidungsträger im Nahen
Osten … sind die bisherigen Ergebnisse beachtlich, auch wenn
dies nicht bedeutet, dass sie unter anderen Bedingungen ohne
weiteres wiederholt werden können“ (Schiffler 2001:
11).
Grundsätzlich sollten
Entscheidungsträger bei anstehenden Ausschreibungen
– den Verbleib der Wasserver- und
Abwasserentsorgung bei der öffentlichen Hand als eine
vorrangige Option ausarbeiten und betrachten,
– jedes private Angebot in einem
öffentlichen Verfahren und ggf. unter Hinzuziehung von
unabhängigen Organisationen mit der öffentlichen Variante
vergleichen sowie
– geheime Vereinbarungen und Verträge
vermeiden (nach Hall 2001: 4).
Korruption
„Ein
großes Problem beim Wassermanagement ist die Korruption, die
als größeres Leck bezeichnet wird als die Lecks in
defekten Wasserleitungen. Korruption ist in allen Ländern ein
ernstes Problem, besonders verheerende Auswirkungen hat sie jedoch
in den Entwicklungsländern“98 (BMU und BMZ 2001b: 4). Entgegen der
verbreiteten Auffassung, dass dies vor allem ein Problem der
politischen Kultur in Entwicklungsländern sei, sind heute im
Gegenteil vor allem Internationale Konzerne (TNC) sowohl in OECD-
als auch in Entwicklungsländern in Korruptionsfälle
verwickelt. Korruption im großen Stil hat sich zu einem
globalen Phänomen entwickelt. Die Contracting- und
Privatisierungsprojekte werden im Zuge der Liberalisierung und
Privatisierung größer und damit steigen auch die
ökonomischen Anreize für Korruption.
„ Der Infrastruktursektor
und damit auch der Wassersektor zeigt die höchste
Intensität an Korruption und Betrug auf“99 (BMU und BMZ 2001b: 4). Viele der
weltgrößten Unternehmen sind angeklagt oder sogar
verurteilt wegen Bestechung, Korruption und ähnlicher Dinge.
Folglich war die Korruptionsbekämpfung ein wichtiger
Diskussionspunkt auf der Internationalen
Süßwasserkonferenz im Dezember 2001 in Bonn.
Ausgangspunkt für den Kampf gegen die Korruption müsse
die Transparenz von Entscheidungsprozessen sein. Auch daher hat die
Beteiligung der Stakeholder eine so große Bedeutung.
Bestechung als auch die Annahme von Bestechungsgeldern sind
gleichermaßen zu verurteilen. Die Ankündigung des
Privat sektors, einen Verhaltenskodex zu erstellen, der sich
gegen Korruption und Bestechung richtet, wurde begrüßt.
Darüber hinaus müssten geeignete gesetzliche Bestimmungen
gegen Korruption entwickelt und umgesetzt sowie die
Bevölkerung in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
(BMU und BMZ 2001a: 12)
Zu den
effektivsten Instrumenten der Korruptionbekämp-fung
gehören Transparenz und ökonomische Abschre-ckungsmittel.
Alle Dokumente sollten öffentlich verfügbar sein100 und korrupte Unternehmen
sollten künftig von öffentlichen Aufträgen
ausgeschlossen werden.101 Singapur hat beispielsweise 1996
fünf Unternehmen für fünf Jahre von allen
öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen, weil ein
Mittelsmann verurteilt worden war, Schmiergelder im Wert von 9,8
Millionen US-Dollar für seine multinationalen Klienten
angenommen zu haben (Hall 1999b: 27).
87 Gerade bei der wichtigen Frage des Korruptionsabbaus
ist der Privatsektor keine Hilfe (s. u.).
88 Hall nennt weitere gute Beispiele für
„Public Water Undertakings“: Sao Paulo, Brasilien;
Lilongwe, Malawi; Sri Lanka; Hyderabad, Indien; Debrecen,
Ungarn.
89 Private Unternehmen legen erfahrungsgemäß
ihre Geschäftsgrundlagen nur ungern offen.
90 HELCOM News, www.helcome.fi/news/news496.html
07.05.02; Baltic Sea Environmental Proceedings No. 72,
www.helcom.fi/pitf/ bsep72.html 07.05.02.
91 In Indonesien unterstützen beispielsweise
holländische Wasserversorger indonesische Stadtwerke mit Geld
und Beratung (Hoering 2001: 30).
92 „In 12 von 40 Kreditprogrammen im Jahr 2000
fordert der IWF von den Empfängerregierungen, den Wassersektor
zu privatisieren und anstelle von Subventionen kostendeckende
Preise durchzusetzen“ (Hoering 2001: 8).
93 Eine völlig überarbeitete Neuauflage ist
unter dem Namen „Privatisierung der Wasserwirtschaft“
kürzlich erschienen (BMU 2002b).
94 PPIAF wurde auf gemeinsame Initiative der Regierungen
Japans und Großbritanniens ins Leben gerufen, um die Funktion
einer Unterstützungsstelle für EZ/FZ-Empfängerland
einzunehmen. Als solche arbeitet sie eng mit der Weltbank zusammen.
PPIAF ist finanziell gebunden sowohl an verschiedene bilaterale und
multilaterale Entwicklungsinstitutionen als auch an internationale
Finanzinstitute. Auf der Homepage von PPIAF (www.ppiaf.org) finden
sich Checklisten mit grundlegenden Kriterien zur
Vertragsgestaltung.
95 Compania de Aguas, eine Tochterfirma von Vivendi,
blieb weit hinter den in sie gesetzten Erwartungen zurück und
bot jahrelang schlechten Service. Nach vier Jahren verzeichnete das
Unternehmen ein Defizit von 241 Millionen US-Dollar.
96 Banco Gubernamental de Fomento.
97 1 € = 240,61 HUF (ungarischer Forint); 11,12
Mio. € = 2,7 Mrd. HUF, 1,03 Mio. € = 250 Mio.
HUF.
98 Dies ist die deutsche Übersetzung von: „A
major concern for water governance is corruption, which has been
termed a bigger leak from the sector than water lost from rotten
pipelines. Corruption is a serious problem in all countries, but
with a particular devastating effect on developing
countries.“
99 Dies ist die deutsche Übersetzung von:
„The infrastructure sector, and thus also the water sector,
shows the highest intensity of corruption and fraud.“
100 „In Kerala, Indien, einem allgemein
gerühmten Modell dezentralisierter Demokratie, werden
Unterlagen über die Auswahl der Begünstigten, Berichte
und Protokolle sowie alle Unterlagen über Arbeiten, die von
Fremdfirmen durchgeführt werden, einschließlich
Rechnungen und Belegen, der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht“ (Hall 1999 c: 4); Hall 1999b: 27.
101 „Öffentlicher Zugang zu allen Dokumenten
bietet den wesentlichen Schutz der Demokratie vor Korruption“
(Hall 1999c: 4).
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