7.6.2.4
Finanzierungsfragen
Die
Weltumweltorganisation wird nur dann die gewünschte
Führungsrolle bei der Lösung globaler Probleme
ausfüllen können, wenn für Umwelt und Entwicklung
eine adäquate Finanzausstattung zur Verfügung steht. Dazu
gehört zunächst, dass die materielle Basis der
Weltumweltorganisation dauerhaft gesichert sein muss. Dies kann
durch freiwillige Ad-hoc-Leistungen nicht erreicht werden. Im
Kontext der vorgeschlagenen Reformen wird die Festlegung
verbindlicher Beitragszahlungen gemäß dem üblichen
UN-Schlüssel diskutiert. Darüber hinaus sind
zusätzliche Mittel zur Finanzierung von Projekten
erforderlich, die der Schadensreduzierung und der Anpassung an die
jeweilige globale Umweltveränderung in den armen Ländern
dienen (z. B. Ausbau einer überschwemmungs- und sturmsicheren
Infrastruktur, Deichbau, Hafenschutz, Landnutzungswandel,
Katastrophenschutz usw.). Der WBGU schlägt vor, Entgelte auf
die Nutzung globaler Gemeinschaftsgüter zu erheben (s.
Kasten 7-7).
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