7.6.3
Handlungsempfehlungen
Empfehlung 7-23
Stärkung der globalen Umwelt- und Nachhaltigkeits
institutionen115
Die Enquete-Kommission
„Globalisierung der Weltwirtschaft“ des Deutschen
Bundestags ist sich einig in der Forderung nach der Stärkung
der globalen Umwelt- und Nachhaltigkeitsinstitutionen und
befürwortet die Aufwertung des heutigen Umweltprogramms der
Vereinten Nationen (UNEP). Die Enquete-Kommission plädiert
dafür, den UN-Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung
(WSSD) 2002 in Johannesburg zu nutzen, um diese Strukturreform auf
den Weg zu bringen. Diese günstige Gelegenheit sollte nach
Ansicht der Kommission für eine entsprechende Ini
tiative zur deutlichen und zügigen Aufwertung und Neuordnung
der für Umwelt und Nachhaltige Entwicklung zuständigen
Gremien der Vereinten Nationen genutzt werden. Dies ist mit der
dringlichen Empfehlung verbunden, das Programm sobald wie
möglich zu einer Weltumweltorganisation der UNO
fortzuentwickeln. Deutschland sollte in enger Absprache mit seinen
europäischen und internationalen Partnern in dieser wichtigen
Reformangelegenheit ein Vorreiter sein.
Das Globale Umweltministerforum
(GMEF) sollte zwischenzeitlich eine Antriebs- und
Koordinierungsfunktion für den globalen Umweltschutz
erhalten.116 Die
Koordinierung und Kooperation der MEAs sollte verbessert werden.
Auch die CSD bedarf einer Aufwertung, v. a. mit Blick auf die
legitimen Bedürfnisse der Entwicklungsländer und der
Fortsetzung der
„Multi-stakeholder“-Dialoge.
Empfehlung 7-24
Finanzielle und personelle Ausstattung der Weltumwelt
organisation sichern117
Eine
durchsetzungsfähige Weltumweltorganisation sollte ein starkes
Mandat erhalten, so dass sie die Belange der Umwelt effektiv
wahrnehmen kann. Hierzu gehört auch die gesicherte und
verbesserte finanzielle und personelle Ausstattung. Die
Enquete-Kommission tritt dabei auch für die Festlegung
verbindlicher Beitragszahlungen gemäß dem üblichen
UN-Schlüssel ein, da sich die Höhe der Beiträge vor
allem an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Staaten
orientieren soll. Auch die Diskussion innovativer Finanzierungs-
und Governance- Instrumente sollte weiterverfolgt werden: Es gilt
Anreizstrukturen für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen
sowie innovative Instrumente wie Zertifikate oder Verhaltenskodizes
dort einzusetzen, wo dies sinnvoll erscheint. Die
Enquete-Kommission befürwortet zudem, dass UNEP künftig
sehr viel stärker in die Entscheidungsprozesse der Globalen
Umweltfazilität (GEF) einbezogen wird, deren Entscheidungen
insgesamt transparenter, nachvollziehbarer und kontrollierbarer
werden müssen. Die finanzielle Ausstattung der GEF sollte
gestärkt werden.
Empfehlung 7-25
Akzeptanz in Entwicklungs ländern für
Reformüberlegungen schaffen
Aufgrund der
existierenden Vorbehalte von Entwicklungsländern müssen
jegliche Initiativen in diesem Bereich multilateral, gemeinsam von
Industrie- und Entwicklungsländern, getragen werden. Die
Akzeptanz in Entwicklungsländern für solche Reformen wird
nur werden können, wenn diese ihre legitimen so
zio-ökonomischen Entwicklungsziele nicht gefährdet sehen
und entsprechende Hilfestellung erhalten. Um die entsprechenden
Ressourcen-Transfers sicherzustellen, sollte u. a. die Globale
Umweltfazilität (GEF) finanziell gestärkt werden.
Außerdem sollten die Entwicklungsländer auch weiterhin in
alle Reformüberlegungen mit einbezogen werden. Nicht nur in
der Planung, auch in einer reformierten Weltumweltorganisation
selbst sollte Nord und Süd bei den Entscheidungsverfahren eine
gleichberechtigte Stellung eingeräumt werden – etwa nach
dem Muster der nord-süd-paritätischen
Entscheidungsverfahren118 des Montrealer Protokolls, des
Ozonfonds oder der GEF.
Empfehlung 7-26
Konsultationsforum für alle wichtigen
„Stakeholders“ schaffen
Zur Stärkung der Strukturen der
internationalen Um weltpolitik sollte ein Konsultationsforum
für alle wichtigen „Stakeholders“ und Partner im
Umweltschutz eingerichtet werden. Organisationen der
Zivilgesellschaft (Nichtregierungsorganisationen, z. B. aus dem
Umwelt-, Entwicklungs- oder Verbraucherschutzbereich,
Gewerkschaften u. a.) und der Wirtschaft samt ihrer Verbände
können als wertvolle Kontaktstellen von der lokalen bis zur
internationalen Ebene dienen und die angemessene sowie
wirkungsvolle Berücksichtigung gesellschaftlicher Belange und
legitimer Interessen von Betroffenen sicherstellen. Die Mitwirkung
privater Akteure hat sich bei Anhörungen und
Arbeitsgruppensitzungen, bei der Bereitstellung von Informationen,
sowie bei der Implementation von Übereinkünften vor
Ort bewährt. Nichtregierungsorganisationen sollte daher
verstärkt das Angebot unterbreitet werden, ihre Ideen und
Ressourcen im Vorfeld der Entscheidungsfindung sowie bei der
Umsetzung einzubringen.
115 Vgl. hierzu auch das abweichende Minderheitenvotum
der CDU/CSU-Fraktion in 11.
116 Der Vorteil solcher erster Reformschritte im Rahmen
bestehender Strukturen ist, dass man kein neues Statut, keine
langwierigen Ratifizierungsverfahren bräuchte. Eine Resolution
der UN-Generalversammlung genügt, um sofortige
Veränderungen in Gang zu setzen.
117 Vgl. hierzu auch das abweichende Minderheitenvotum
der CDU/ CSU-Fraktion in 11.
118 Bei Beschlüssen müssen die Mehrheit der
Industrieländer und die Mehrheit der Entwicklungsländer
zustimmen, um zu verhindern, dass z. B. entwicklungspolitische
Belange ohne die betroffenen Länder verabschiedet werden und
dass z. B. bei Finanzierungsfragen die Geberländer von den
Nehmerländern majorisiert werden können.
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