*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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   9.4.1.2    Einhellige nachhaltige Unterstützung der Kairoer Beschlüsse in Deutschland

Der Deutsche Bundestag hat sich bereits im Jahre 1994 fraktionsübergreifend hinter die Beschlüsse von Kairo – ausdrücklich auch in Fragen der Finanzierung von Maßnahmen des „Kernpakets” – gestellt und die Bundesregierung u.a. aufgefordert, im Wege der Umschichtung einen größeren Anteil des Entwicklungshaushalts für die Umsetzung des Kairoer Aktionsplans bereitzustellen; ferner wurde mit dem Beschluss die „zentrale” Bedeutung des UN-Bevölkerungsfonds UNFPA hervorgehoben und das anhaltende Bevölkerungswachstum als bedeutendes Entwicklungshindernis für die meisten Entwicklungs­ länder eingestuft (Deutscher Bundestag 1994: 12/8162 und 1998: 13/9608).

Seither ist dies im politischen Raum in Deutschland immer wieder und von allen Seiten bekräftigt worden und kann als stabiler parteienübergreifender Konsens in Deutschland bezeichnet werden. Ferner hat der Verband der deutschen Nichtregierungs-Organisationen VENRO die Beschlüsse von Kairo 1994 begrüßt und in den Folgejahren mehrfach ein verstärktes Engagement der Bundesregierung bei der Umsetzung angemahnt; Zustimmung kam auch aus den Umweltverbänden, den Gewerkschaften, von Seiten der Wirtschaft und den Medien. Von Seiten der Wissenschaft in Deutschland werden ebenfalls seit langem und, soweit ersichtlich weitestgehend einhellig, verstärkte Bemühungen entsprechend den Kairoer Beschlüssen als unbedingt erforderlich für die menschliche Entwicklung eingestuft.

Die deutsche Bevölkerung stuft das Weltbevölkerungswachstum, wie umfangreiche Befragungen z.B. durch EMNID wiederholt bestätigten, als eines der größten globalen Probleme ein und befürwortet eine finanzielle Verstärkung des Entwicklungsengagements der Bundesrepublik, obwohl das gegenwärtige Niveau dieses Engagements von der Bevölkerung den Umfragen zufolge vollkommen überschätzt wird.

Die finanziellen Zielsetzungen des Kairoer Aktionsprogramms wurden im Kairo-Folgeprozess weder für die Ver­ wirklichung des „Kernpakets” bis zum Zieljahr 2000 noch für andere Bereiche auch nur annähernd erreicht.

Bei der Finanzierung des Kernpakets sind die wohlhabenden OECD-Staaten, die ein Drittel der Kostenlast tragen sollten, stärker hinter dem Aktionsplan zurückgeblieben als die Entwicklungsländer. Nach Schätzungen des UN-Bevölkerungsfonds und von Nichtregierungsorganisationen wurden im Jahre 2000 von den so genannten Geberländern nur rund zwei Milliarden US-Dollar statt der vereinbarten 5,7 Milliarden US-Dollar zur Verfügung gestellt und damit kaum mehr als im Jahre der Kairo-Konferenz (UNFPA 2000: 77)16. Innerhalb der OECD-Staaten gibt es insofern beträchtliche Unterschiede. Für die Entwicklungsländer, denen in Kairo zwei Drittel der Kostenlast zugeordnet wurde, wird geschätzt, dass sie etwas mehr als die Hälfte des in Kairo beschlossenen Finan­ zie­ rungs­ niveaus erreicht hatten.



16 Vgl. auch Conly, de Silva 1998.

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