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Patientenverfügungen
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Michael Kauch,
MdB, Sprecher der FDP-Fraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin"

Die FDP will Vorausverfügungen über Therapiebegrenzung und -abbruch in jeder Krankheitsphase zulassen. Die Beschränkung der Möglichkeit, über künftige Behandlungen selbst entscheiden zu können, öffnet Tür und Tor für Zwangsbehandlungen gegen den erklärten Willen des Patienten. Als erste Fraktion hat die FDP im Juni 2004 einen Antrag (Bundestags-Drucksache 15/3505) zu Patientenverfügungen in den Bundestag eingebracht.

Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" vertritt mehrheitlich die Auffassung, dass Verfügungen, die einen Behandlungsabbruch oder -verzicht vorsehen, der zum Tode führen würde, nur dann gültig sind, wenn das Grundleiden irreversibel ist und trotz medizinischer Behandlung nach ärztlicher Erkenntnis zum Tode führen wird.

Die liberale Bundestagsfraktion wendet sich entschieden gegen diese Empfehlungen, die weder verfassungsrechtlich noch ethisch hinreichend tragfähig sind. Die beiden liberalen Mitglieder der Enquete-Kommission, Michael Kauch und Ulrike Flach, haben gemeinsam mit Kollegen ein Sondervotum abgegeben. Darin fordern sie, dass auch für nicht zum Tode führende Grundleiden (z. B. Wachkoma) und bezüglich religiös motivierter Behandlungsbeschränkungen (z. B. Untersagung jeglicher Bluttransfusionen oder Organimplantationen) eine Patientenverfügung möglich sein muss.

Generell sollen nach Meinung der FDP-Bundestagsfraktion die Wirksamkeitsvoraussetzungen, an die die Gültigkeit einer Patientenverfügung gekoppelt ist, möglichst gering sein, damit Menschen nicht durch Formkriterien wie eine Pflicht zur regelmäßigen Aktualisierung, ein Pflicht-Beratungsgespräch etc. abgeschreckt werden und erst gar keine Verfügung verfassen, in der Befürchtung "den Regularien nicht genügen zu können".

Die FDP erarbeitet ihre Positionen orientiert am Leitbild des freien, selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Individuums. Bei allen Fragen der Bioethik folgen die Liberalen konsequent ihrer Grundüberzeugung: im Zweifel für die Freiheit.

Es gibt Lebenssituationen, in denen die Selbstbestimmung eingeschränkt ist - gerade am Ende des Lebens. Dennoch setzen wir auf so viel eigene Entscheidungen wie möglich, um Fremdbestimmung durch falsch verstandene Fürsorge zu verhindern.

Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/Konferenzen/2004/patient/kauch
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