Neuwahlen
Bundesverfassungsgericht weist Klagen ab
Bundesverfassungsgericht: Zweiter Senat
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Das Bundesverfassungsgericht hat am 25. August
2005 die Klagen der Abgeorneten Jelena Hofmann (SPD) und Werner
Schulz (Bündnis 90/Die Grünen) abgewiesen. Die Neuwahl
des Bundestages wird somit am 18. September 2005 stattfinden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/bvgaug05/