VERJÄHRUNGSFRIST FÜR ANSPRÜCHE VON ZWANGSARBEITERN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) re- Die PDS-Fraktion fordert die Festlegung einer angemessenen Verjährungsfrist für Ansprüche aus geleisteter Zwangsarbeit. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (14/554) zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Verjährung Schadensersatzforderungen für Zwangsarbeit) vorgelegt. Darin verweisen die Abgeordneten auf den 13. Mai 1999, an dem die Ansprüche von Zwangsarbeitern des nationalsozialistischen Unrechtregimes auf Schadensersatzforderungen zu verjähren drohen. In der Begründung erklärt die PDS, die vorgesehene Errichtung einer "Stiftungsinitiative deutscher Unternehmen" mit einem Fonds zur Entschädigung von ehemaligen Zwangsarbeitern sei zwar begrüßenswert, aber man müsse befürchten, daß die Höhe der Entschädigungszahlungen den Leiden und den materiellen Verlusten der Opfer "nicht annähernd" gerecht werde. Insofern müsse den Betroffenen der Rechtsweg offen gehalten werden.
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