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147/1999
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WIRKUNG GENETISCH VERÄNDERTER PFLANZEN NICHT NEU BEWERTEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/KER-ge) Eine grundlegende Neubewertung der möglichen ökologischen Folgeschäden von gentechnisch veränderten Pflanzen in Bezug auf die Wirkungsweise des Bacillus thuringiensis d-Endotoxins auf diverse Insektenarten ist durch die neuen wissenschaftlichen Publikationen zur Zeit nicht notwendig. Alle in wissenschaftlichen Studien diskutierten Folgen solcher Pflanzen auf Insekten würden jedoch intensiv geprüft und nach dem Stand der Wissenschaft bewertet, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/1428) auf eine Kleine Anfrage der PDS zur Neubewertung der Risiken von Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen (14/1176). Der Antwort zufolge sind bisher in Deutschland keine Sorten gentechnisch veränderten Maises nach dem Saatgutverkehrsgesetz zugelassen worden. Bei der bislang erfolgten Aussaat von gentechnisch verändertem Maissaatgut habe es sich um einen begrenzten Anbau im Rahmen einer befristeten Ausnahmegenehmigung auf der Basis des Saatgutverkehrsgesetzes gehandelt. Für das Aussaatjahr 1999, das am 30. Juni endete, sei eine Ausnahmegenehmigung von maximal 61,5 Tonnen Bt-Mais erteilt worden. Davon würden dieses Jahr im Bundesgebiet lediglich rund 28 Tonnen des Bt-Maises ausgebracht. Die Regierung erklärt in der Antwort, sie sehe in der Ausnahmegenehmigung die Möglichkeit, ein anbaubegleitendes Monitoring zu etablieren. Im Übrigen lägen der EU-Kommission keine sachlichen und rechtlichen Gründe dafür vor, die es gerechtfertigt erscheinen ließen, ein vorläufiges Verbot des Verkaufs von gentechnisch verändertem Bt-Mais auszusprechen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sieht die Bundesregierung in der zunehmenden Resistenz von Krankheitserregern gegen Antibiotika ein "ernstes Problem". Die Gründe für diese Entwicklung seien vielfältig. Ihrer Ansicht nach trügen insbesondere dazu bei die zu häufige Verschreibung in der Human- und Tiermedizin, die nicht sachgerechte Anwendung und die nicht sachgerechte Verwendung in der Tiermast. Das die in den derzeit vermarkteten gentechnisch veränderten Pflanzen enthaltene Antibiotikaresistenz-Markergene dazu beitrügen, sei nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse "bisher nicht erwiesen aber auch nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen". Die Bunderegierung sei in Übereinstimmung mit der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit der Auffassung, dass bei der künftigen Entwicklung gentechnisch veränderter Organismen, die für die Herstellung von Lebens- oder Futtermitteln verwendet werden, "aus Gründen der Vorsorge" unter anderem solche Markergene vermieden werden sollten, die in Mikroorganismen Resistenzen gegen therapeutisch bedeutende Antibiotika bewirken können.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9914705
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