FRAUEN DEN ZUGANG ZUR BUNDESWEHR ERMÖGLICHEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/BOB-re) Frauen den freiwilligen Zugang zu allen Bereichen der Bundeswehr zu ermöglichen, ist Ziel eines Gesetzentwurfes der F.D.P.-Fraktion (14/1728). Die Liberalen zielen zu diesem Zweck auf eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 12 a), um "eines der letzten geschlechtsspezifischen Berufsverbote” zu beseitigen. Nach Ansicht der Abgeordneten haben sich die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in Deutschland in fünf Jahrzehnten so verändert, dass eine Aufrechterhaltung dieses "Berufsverbotes” in keiner Weise mehr gerechtfertigt sei. Nach Ansicht der Freien Demokraten sprechen schon jetzt mehr Gründe für die bereits jetzt bestehende verfassungsrechtliche Zulässigkeit des freiwilligen Wehrdienstes von Frauen in der Bundeswehr mit der Waffe als dagegen. Die herrschende Meinung im juristischen Schrifttum gehe jedoch davon aus, dass der einschlägige Grundgesetzartikel nicht nur die Zwangsverpflichtung, sondern auch den freiwilligen Dienst von Frauen mit der Waffe verbietet. Da eine Änderung dieser Situation nicht absehbar erscheint, sei die Einführung eines freiwilligen Wehrdienstes von Frauen in der Bundeswehr nur im Wege einer Grundgesetzänderung möglich.
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