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246/1999
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ANSPRUCH AUF ARBEITSLOSENGELD SICHERSTELLEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/BOB-as) Personen, die eine zeitlich befristete Erwerbsunfähigkeitrente beziehen, sollen im Anschluss daran einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Dies fordert die PDS und hat dazu einen Gesetzentwurf (14/2282) zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) vorgelegt.

Die Fraktion erläutert, die im SGB III vorgesehene Rahmenfrist, in der sich durch versicherungspflichtige Erwerbszeiten der Anspruch auf Arbeitslosengeld begründe, beziehe sich auf Zeiten einer selbständigen Tätigkeit, solche des Unterhalts- und Übergangsgeldbezugs sowie Zeiten der Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen.

Da eine Verlängerung der Rahmenfrist für eine zeitlich befristete Erwerbsunfähigkeitsrente derzeit aber nicht vorgesehen sei, könne es passieren, dass ein langjähriger versicherungspflichtiger Beschäftigter im Anschluss an den vorübergehenden Bezug einer solchen Rente von Sozialhilfe abhängig werden könnte.

Um das Risiko einer schweren Krankheit nicht länger alleine auf diese Betroffenen abzuwälzen und ihnen ihre im Erwerbsleben erworbenen Ansprüche zu erhalten, sei eine Änderung der derzeitigen rechtlichen Situation notwendig, so die PDS.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9924605
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